Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 14 |
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Standort: Waldnieler Straße 53, D 41751 Viersen - Dülken GPS: 51o 14' 22,3" N 06o 19' 29,1" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1719 / 1832 Tag der Eintragung als Denkmal 11. Januar 1985 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Neu - Fegers - Hof in Dülken Denkmalbeschreibung: Die an der Landstraße nach Waldniel landschaftstypisch gelegene ein- bzw. zweigeschossige Backsteinhofanlage besteht aus Haupthaus und angebautem Scheunengebäude. Das Hauptgebäude ist als ehemaliges Wohn/Stallhaus dem Typ des niederrheinischen Hallenhauses zuzuordnen. Es wurde gemäß der Ankersplinte an seinem Nordgiebel 1719 erbaut. Während des 18./19. Jahrhunderts erfuhr es eine mehrflügelige Erweiterung, wobei vermutlich das Dach des Hauptgebäudes aufgehöht wurde. Im Zuge der Renovierung - seit 1977 - wurde der süd-westliche Flügel vom Ende des 18. Jahrhunderts abgerissen. Doch blieb der Nord-Ost-Flügel erhalten. Der Abschlussstein seiner Toreinfahrt zum inneren Hof hin trägt die Jahreszahl 1832. Der Hof ist in Ständerbauweise (Eichenholzkonstruktion) errichtet. Seine vier Ständerpaare aus geflößter Kerneiche besaßen ein sehr gut erhaltenes Muschelkalkfundament. Bei der Renovierung wurden neue Fundamente gesetzt und die Außenwände hintermauert. Sie waren wohl ursprünglich aus Lehmgeflecht und später ausgemauert worden. Ein Doppelkamin, von dem noch das Holzgesims original erhalten ist, während die Karminkacheln vor Instandsetzung abgeschlagen worden waren, trennte die ursprüngliche Futterdeele von der Wohnküche. Von dieser führte seitlich versetzt eine Tür nach draußen. Die Öffnung des danebenliegenden, sehr großen Fensters ist Original. Vermutlich hatte es aber früher eine andere Untergliederung. Im Inneren befand sich ein jetzt erst zugeschütteter Brunnen. Der Gewölbekeller bis etwa zur Mitte des Hauses reichend und ca. 1,90 m hoch, hat einen neuen Zugang an neuer Stelle bekommen. Die originale und typische Holzschranktürtreppe wurde dabei nicht mehr verwendet. Es gab keine Opkamer. Die heutige ist modische Zutat am falschen Platz. Die Kölner Decken in den Abseiten wurden nicht mehr erhalten. Die Türen bzw. Türöffnungen im Inneren des Gebäudes sind nicht original. Der lehmgestampfte Fußboden erhielt einen Fliesenboden. Das große Hoftor wurde erst in Höhe des ersten Faches durch eine Glaswand geschlossen. Ebenso wurde die ehemalige Kuhstalltür als halbkreisförmiges, verglastes Fenster gestaltet. Die Haustür wurde nach altem Vorbild erneuert;
ebenso sind Fensterstöcke, Holzklappläden und Fenster erneuert. An dieser Giebelseite befinden sich unten korbbogenförmig gemauerte Stich-Entlastungsbögen, über den oberen Fenstern gibt es hingegen keinen. Quer unter dem obersten Giebelfenster verläuft ein Backsteinornament. Darunter befindet sich ein Ankersplint in F-Form. Die Seitenwände wurden, soweit erforderlich, neu aufgemauert. Die zweigeschossige Scheune von 1832, heute als Büro genutzt, besitzt korbbogenförmige backsteingemauerte Entlastungsbögen über den Toren sowie flache Stichbögen über Tür und Fenstern. Erwähnenswert sind noch zwei Gewölbekeller, die im rechten Winkel zueinander (einer davon 3 auf 7 m) sich unter dem Hof an der südlichen Grenze zum Nachbargrundstück befinden. Eine Überbauung liegt dort nicht vor. Beide Keller sind nicht mehr zugänglich. Es wird vermutet, dass das Bauernhaus in Beziehung zu einem Hof früher gestanden hat, der dem ehemaligen Kreuzherrenkloster in Dülken zugeordnet gewesen sein muss. In der Tat zeigt die Karte von Tranchot/von Müffling von 1804/5 einen gegenüberliegenden Klosterhof (heute noch existierend). Der Neu-Fegers-Hof erscheint dort allerdings nur als Splittling des Alt-Fegers-Hofes, der vor ca. l0-12 Jahren abgebrochen wurde. Hier hätten ortsgeschichtliche Nachforschungen einzusetzen. Das Gebäude Neu-Fegers-Hof ist seiner Lage und Ausgestaltung nach landschaftsprägend. An seinen baulichen Erweiterungen ist die Entwicklungsgeschichte und Nutzung alter Höfe ablesbar. Heute ist noch das Haupthaus als Beispiel des niederrheinischen Hallenhauses klar zu erkennen. Die wesentlichen Grundrissmerkmale, wie die Eichenholzkonstruktion des Ständerwerkes, das äußere Erscheinungsbild mit original Tür- und Fensteröffnungen, kennzeichnen es als solches, auch wenn den heutigen Wohn- und Sanitärbedürfnissen mit etlichen Veränderungen im Inneren Rechnung getragen wurde. Aus wissenschaftlichen, insbesondere landschaftsprägenden, volkskundlichen Gründen sowie für die Geschichte der Bauernhausarchitektur stehen Erhaltung und Nutzung des Neu-Fegers-Hofes gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.
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