Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 137 |
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Standort: Kreuzherrenstraße 59, D 41751 Viersen - Dülken GPS: 51o 14' 57,8" N 06o 20' 00,7" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1840 / 1850 Tag der Eintragung als Denkmal 8. September 1986 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Dülken Denkmalbeschreibung: Das dreigeschossige, vierachsige Haus in der Kreuzherrenstraße ist 1840-1850 traufständig gebaut worden. Es besitzt als eines der wenigen Gebäude in Dülken eine stark romanisierende Prägung der Fassade. Ähnliche Fassadengestaltung besaß ursprünglich der 1866 fertiggestellte Bahnhof in Dülken. Die Fassade ist verputzt, das Erdgeschoss durch
Fugenschnitt strukturiert. Die Stockwerke sind über dem Erdgeschoss
durch ein doppeltes, über dem Obergeschoss durch ein einfaches Gesims
getrennt und enden oben in einem weit auskragenden Dachgesims. Im
Obergeschoss gliedern zusätzlich Pilaster die Fassade, die oben die
halbrunden Fenster umrahmen. Die sechs Fenster im Mezzaningeschoss sind
zu Drillingsöffnungen zusammengefasst. In diesem Straßenzug befanden sich insgesamt drei Häuser ähnlicher Prägung, wovon allerdings zwei abgerissen wurden. Auch die Innenausstattung ist gut erhalten. In Räumen des Erdgeschosses haben sich Stuckdecken mit floralem Motiv erhalten können. Im Obergeschoss nur als Hohlkehlmotiv. Die Räume behielten ihre normale Geschosshöhe, die Holztreppen sowie die Türen mit profilierter Leibung sind auch unverändert geblieben. Das Haus mit seiner Fassadengestaltung und gut erhaltenen, ursprünglichen Grundrissen, verdient eine besondere Wertstellung. Rückwärtig steht ein dreigeschossiges, backsteinsichtig belassenes traufständiges Hintergebäude mit Satteldach, wohl jünger als das Wohnhaus (2. Hälfte 19. Jahrhundert) und mit eigenem Zugang vom Ostwall aus durch eine Holztür mit gedrungener Rahmung. Im 1. Obergeschoss zum Wall sowie über die gesamte Hoffassade besitzt es relativ große zweiflüglige Holzfenster mit ebenfalls zweigeteilten Oberlichtern, die segmentbogig geschlossen werden. Die ursprüngliche Zweckbestimmung ist unklar. Lage und Durchfensterung lassen eine reine Lagernutzung unwahrscheinlich erscheinen. Aufgrund des integralen Zusammenhangs mit dem vorderen Wohnhaus und der weitgehend originalen Erhaltung ist das Hintergebäude Teil des Baudenkmals. Um 1900 war das Anwesen Kreuzherrenstraße 59 im Besitz von Max Klingen, Besitzer einer Samtbandfabrik, die in verschiedener Form in Dülken seit mindestens 1843 nachweisbar ist („Gebr. Klingen“) und 1904 an ihrem Standort an der Viersener Straße 49 Arbeiter beschäftigte. Mit dem Tod von Max Klingen, der auch langjähriger Stadtverordneter, Beigeordneter und Vorstandsvorsitzender des Spar- und Bauvereins war, 1909 erlosch die Firma. Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen Gründen liegt die Nutzung und Erhaltung des Gebäudes und des Hintergebäudes gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.
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