Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 135 |
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Standort: Kreuzherrenstraße 25, D 41751 Viersen - Dülken GPS: 51o 15' 01,5" N 06o 20' 04,1" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1888 Tag der Eintragung als Denkmal 5. September 1986 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohn- und Geschäftshaus in Dülken Denkmalbeschreibung: Das zu Ende des 19. Jahrhunderts in der Kreuzherrenstraße/Ecke Hospitalstraße gelegene Wohn- undGeschäftshaus ist dreigeschossig und besitzt einen, in der Ansicht betonten Kniestock. Typisch für die damalige Baukunst ist die zur Straßenkreuzung hin abgeschrägte Fensterachse, zur Hospitalstraße weist das Haus sechs Fensterachsen auf, zur Kreuzherrenstraße zwei. Die spätklassizistische Fassade ist reich verziert. Das ebenerdige Geschäftsgeschoss ist von den darüber liegenden Wohngeschossen durch Schmuckformen abgesetzt. Das Erdgeschoss ist verputzt und mit durchgehendem Fugenschnitt versehen, die Obergeschosse sind in Backstein mit vorgeblendeten Verzierungen. Diese nehmen mit den steigenden Geschossen ab, finden aber einen kräftigen Abschluss im Drempelbereich. So sind die Fensterbekrönungen im ersten Obergeschoss reicher als im zweiten, und auch die Gesimse sind stärker und vielzähliger im ersten als im zweiten Obergeschoss. Im Drempelbereich wird das Zinnengesims von Konsolen getragen und jeweils über den Fensterachsen sind noch Schmuckmotive angebracht. Im Erdgeschoss sind die großen Fensteröffnungen ohne Gewände in die Fassade eingefügt worden und mit gusseisernen Säulen geteilt, so dass sie in den Proportionen den Fenstern im Obergeschoss entsprechen. Sämtliche Fenster sind erneuert worden, so dass die ursprüngliche Fenstersprossenaufteilung fehlt, auch die ursprünglichen Grundrisse sind weitgehend umgebaut. Nach Angaben des Eigentümers befinden sich über den abgehängten Decken originale Stuckdecken. Von der im Innern befindlichen Holztreppe weist ein Eckpfosten das gleiche florale Motiv auf wie die Gusseisensäulen in den Erdgeschossfenstern. Die Innenaufteilung ist weitgehend verbaut, die Fassade kann man jedoch als gut erhalten betrachten. Das Haus mit seiner Fassadengestaltung ist typisch für den Architekturstil des späten Klassizismus und seine zur Straßenkreuzung hin abgeschrägte Eingangsachse typisch für die damalige Städtebaukunst. Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen liegt die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes vor.
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