Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 133

 

Standort:

Kreuzherrenstraße 12,  D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 00,3" N   06o 20' 03,3" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

18. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

5. September 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

An der Kreuzherrenstraße (früher Klosterstraße) innerhalb der alten Stadtmauer befindet sich das zweigeschossige Wohnhaus mit Mansarddach. Das Gebäude, vermutlich im 18. Jahrhundert backsteinsichtig errichtet, erfuhr um 1900 eine Umgestaltung, indem eine Putzfassade im Jugendstildekor vorgeblendet wurde.

Die Fassade gliedert sich in vier Achsen, wobei die beiden mittleren durch ein bogenförmiges Stuckfries zusammengefasst sind. Die beiden äußeren Achsen werden ebenfalls von einem Bogen überspannt, der von vorgeblendeten Pilastern getragen wird. Weiterhin ist die Fassade mit floralem Schmuckwerk versehen. Die originalen Fenster sind an profilierten Gewänden angeschlagen. Der Durchgang zum Hof ist mit einer Fächerrosette überdeckt.

Im Inneren des Gebäudes ist die originale Holztreppe mit verkleinertem Geländer erhalten. Das gesamte Gebäude ist mit einem ca. 1,40 m hohen Keller unterbaut. Die Decke ist als Kappendecke ausgebildet.

Im ursprünglichen Kern zur ältesten Bebauung gehörend repräsentiert es die früher gegebene Kleinteiligkeit innerhalb der Stadtmauern und ist in städtebaulichem Zusammenhang zu sehen. Weiterhin macht die qualitätvolle Fassadengestaltung das Gebäude zu einem Zeugnis derzeitiger Baugesinnung.

Die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen sowie straßenbildgestalterischen Gründen gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.