Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 118

 

Standort:

Theodor - Frings - Allee 14, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 01,4" N   06o 19' 51,7" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1885

Tag der Eintragung als Denkmal

30. Juli 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Das im Jahre 1885 an der ehemaligen Friedensstraße erbaute Doppelhaus mit Satteldach ist spiegelbildlich in zwei Geschossen und je vier Achsen errichtet.

Die strenge Fensterachsensymmetrie der beiden Fassaden wird in der Horizontalen durch Gurt-, Fensterbank- und Kranzgesims betont. Die beiden Putzfassaden sind in unterschiedlichen historisierenden Schmuckformen gehalten.

Die beiden Eingänge liegen mittig, daneben je eine Veranda, die auf dem vorgezogenen Kellergeschoss liegt. Den Häusern vorgelagert ist ein Garten, der zur Straße mit einer Säulenordnung und dazwischenliegenden Gittern abgegrenzt ist.

Die modernisierten Fenster der Gebäudehälfte Theodor-Frings-Allee 14 übernehmen die ursprüngliche Teilung und sind von flachen Dreiecksgiebeln überspannt. Das Gebäude wurde im Innern 1981 intensiv modernisiert. Vorhanden sind noch der originale Terrazzoboden im Flur sowie die originale Holztreppe mit schlichtem Geländer. Teilweise ist an den Decken noch ein Hohlkehlfries und im Flur ein schlichtes Profilgesims vorhanden.

Das Gebäude ist von einem Gewölbekeller unterfangen.
Die Rückseite des Gebäudes ist ebenfalls modernisiert.

Das ehemals freistehende Doppelhaus ist als Ausdruck der städtebaulichen Neuordnung, die außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns durch den 1895 entworfenen Ausbau der Theodor-Frings-Allee (damals Friedensallee) erfolgte, zu sehen. In ihr ist die Baugesinnung einer Ende des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt wiederzufinden.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung der Gebäude Theodor-Frings-Alle 12 und 14 gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.