Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 117

 

Standort:

Theodor - Frings - Allee 12, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5115' 01,9" N   06o 19' 51,8" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1885

Tag der Eintragung als Denkmal

30. Juli 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Dülken

Denkmalbeschreibung:

Das im Jahre 1885 an der ehemaligen Friedensstraße erbaute Doppelhaus mit Satteldach ist spiegelbildlich in zwei Geschossen und je vier Achsen errichtet.

Die strenge Fensterachsensymmetrie der beiden Fassaden wird in der Horizontalen durch Gurt-, Fensterbank- und Kranzgesims betont. Die beiden Putzfassaden sind in unterschiedlichen historisierenden Schmuckformen gehalten.

Die beiden Eingänge liegen mittig, daneben je eine Veranda, die auf dem vorgezogenen Kellergeschoss liegt. Den Häusern vorgelagert ist ein Garten, der zur Straße mit einer Säulenordnung und dazwischenliegenden Gittern abgegrenzt ist.

Bei der Gebäuehäflte Theodor-Frings-Allee 12 ist die Veranda noch mit der ursprünglichen Balustrade vorhanden. Die Fenstergiebel sind mit floralem Schmuckwerk überdeckt, jedoch wurden die alten Fenster durch moderne ersetzt.

Das Innere des Hauses ist durch Umbauten für Praxisräume teilweise verändert. Erhalten geblieben sind die originale Holztreppe im Flur sowie das Oberlicht über dem Windfang. Weiterhin befindet sich noch im Laborraum ein Terrazzoboden und die alten Wandfliesen. An den Decken des Obergeschosses sind zum größten Teil noch Hohlkehlenfriese vorhanden.

Der Keller ist von zwei Gewölben überspannt.
Die Rückseite des Gebäudes ist modernisiert.

Das ehemals freistehende Doppelhaus ist als Ausdruck der städtebaulichen Neuordnung, die außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns durch den 1895 entworfenen Ausbau der Theodor-Frings-Allee (damals Friedensallee) erfolgte, zu sehen. In ihr ist die Baugesinnung einer Ende des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt wiederzufinden.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung der Gebäude Theodor-Frings-Allee 12 und 14 gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.