Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 11

 

Standort:

Tönisvorster Straße 97, D 41749 Viersen - Süchteln

GPS:

5117' 10,8" N   06o 23' 01,4" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

um 1875

Tag der Eintragung als Denkmal

11. Januar 1985

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Villa Holtz in Süchteln

Denkmalbeschreibung:

Neben der Mühle ließ um 1875 der Kommerzienrat Franz Holtz ein Wohnhaus errichten.

Die zweigeschossige Gründerzeitvilla mit Mansarddach ist 5 Achsen breit. Ihre Westseite ist 3-achsig, die Ostseite 4-achsig gestaltet. An der letzteren befindet sich der Eingang neben einem eingeschossigen Anbau.

Nach dem rückwärtigen, parkähnlichen Garten zu öffnet sich das Gebäude mit zwei kurzen Flügeln in der Art französischer Stadtpaläste.

Die Betonung der straßenseitigen Mittelachse geschieht durch einen Altan im Erdgeschoss und neubarocker Ausschmückung der Mittelgaube des Mansardegeschosses.

Die Backsteinputzfassade, im Sockelgeschoss als Quaderputz, trägt neubarocke Stuckornamente (Giebelplastiken, Schmuckvasen, Voluten). Doppellisenen und teils gesprengte Verdachungen über den Fenstern strukturieren die Fassaden.
Ein schmiedeeisernes Gitter grenzt das Grundstück zur Straße hin ab.Im Inneren der Villa finden sich noch die original Dielen- und Fliesenböden, Stuckdecken, stuckierte Tympana über den Innentüren, Holztüren und Holzrahmen, Wandaufteilungen, Stucklisenen mit Stuckkapitellen, Holzklappinnenläden an den Fenstern und im dominierenden Treppenhaus eine Holztreppe mit gedrechseltem Geländer.

Die Qualität der Innenausstattung und die Einheit der äußeren Architektur aus einem Guss verraten das künstlerische Wollen der Entstehungszeit.

Die Fabrikantenvilla mit Landschaftsgarten dokumentiert in ihrer zeitgemäßen Architektur und Ausstattung den privaten bürgerlichen Wohlstand des gründerzeitlichen Unternehmertums. Sie ist als passendes zeitgenössisches Pendant zur Arbeits- und Produktionsstätte moderner Müllertechnik sozialgeschichtlich bedeutsam.

Als wesentlicher Bestandteil des Industriedenkmals Holtzmühle muss sie als wichtiges Zeugnis für die wirtschaftliche Entwicklungsgeschichte Süchteln gelten.

Daher gehört sie aus wissenschaftlichen, insbesondere zeit- und sozialgeschichtlichen wie wirtschaftsgeschichtlichen und architekturgeschichtlichen Gründen nach § 2 (1) Denkmalschutzgesetz erhalten und genutzt.