Denkmale in der Stadt Viersen

Lfd. - Nr. 109

 

Standort:

Theodor - Frings - Allee 22, D 41751 Viersen - Dülken

GPS:

5114' 57,2" N   06o 19' 51,9" O

Zuständigkeit:

Stadt Viersen

Baujahr:

1872 / 1910

Tag der Eintragung als Denkmal

1. Juli 1986

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Ehem. Höhere Bürgerschule in Dülken

Denkmalbeschreibung:

1825 wurde im Rheinland die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Anfänglich fehlte es nicht nur an geeigneten Lehrern, sondern auch an geeigneten Schulräumen. So wurden in dieser Zeit mehrere anfänglich sehr bescheidene Schulhäuser errichtet.

In Dülken wurden ab 1833 für mehrere Bürgersöhne, die zuvor privat unterrichtet wurden, in den oberen Räumen des Klostergebäudes Unterrichtsräume eingerichtet. Als Lehrer wurde Josef Decker eingestellt. 1851 kam zwischen den Stadtverordneten und der Deckerschen Schule ein Vertrag zustande, nach welchen, neben gegenseitigen Pflichten und Rechten, die Stadt das Aufsichtsrecht über die Schule erhielt.

1872 zog die Schule in ein neues Gebäude an der damaligen Friedensstraße, das als Höhere Bürgerschule errichtet wurde. Für den Neubau hat der geheime Kommerzienrat Herr Mathias Bücklers 20.000 Taler gestiftet. Der Entwurf stammt von dem aus der Berliner Schinkelschule kommende Baurat Krüger.

Beschreibung
Das Gebäude selbst wurde in neugotischem Stil errichtet. Es war ursprünglich eine symmetrisch gestaltete Fassade mit 7 Fensterachsen, wobei die 3 mittleren als Risalit vorgezogen wurden. Im Jahre 1910 wurde es westlich um zwei Fensterachsen erweitert, die Architekturform des Hauptgebäudes jedoch weitgehend übernommen.

Die Schule ist teilweise unterkellert; der Keller ist mit Gewölben überspannt.Das Gebäude steht auf einem ca. 1,10 m hohen Sockel, der gemauert und verputzt ist, darüber eine Fassade in zweifarbigem Backstein, die vertikal gegliedert ist. Die Lisenen, die beide Geschosse hoch und unterm Dachgesims durch Spitzbögen verbunden sind, betonen die Ecken des Gebäudes. Der nachträgliche Anbau ist von dem Hauptgebäude durch eine Lisene getrennt. Verstärkte vertikale Betonung bekommt der Risalit, bei dem nicht nur die Ecken mit einer Lisene verziert sind, sondern auch die Fensterachsen voneinander getrennt, über dem Risalit befindet sich ein Stufengiebel, über der mittleren Risalitachse, die zugleich die Eingangsachse ist, sind die Lisenen nicht durch Spitzbögen, sondern durch einen Blendgiebel verbunden.

Unter dem Blendgiebel befindet sich ein stilisiertes Rundfenster. Mit einem Giebel, der die Form des Blendgiebels übernimmt, wird die Mitte der linken Seitenfassade betont.

Eine schwache, horizontale Gliederung bekommt das Gebäude durch das im Obergeschoss verlaufende, vorgeblendete Brüstungsgesims.

Die Fenster des Obergeschosses, hinter denen sich die Aula befand, werden durch Maßwerkformen hervorgehoben, darüber Spitzbögen mit kleeblattförmigen Blendöffnungen. Die übrigen Fenster stützen sich auf einer Sohlbank aus profiliertem Werkstein und werden von einem waagerechten Sturz abgeschlossen, der zusätzlich für jedes Fenster einzeln, von einem Blendgesims umrahmt ist. Alle Fenster, außer den Fenstern zur "Aula", sind 1968 erneuert worden, dabei ist die Fenstersprossenaufteilung, so wie sie auf einem Foto von ca. 1907 zu sehen ist, nicht übernommen worden.

Ähnlich, jedoch nicht so reich wie die Straßenfront, sind die übrigen Fassaden gestaltet. Die Seitenfassaden besitzen in der Höhe der Geschossecke je zwei aus Werkstein angefertigte Rosetten mit Kleeblattmotiv.

Das Gebäude ist mit einem Walmdach abgedeckt.

Die Wände der Aula sind bis zur 2 m Höhe mit Holz vertäfelt worden.

Im Inneren, neben dem Eingang, befindet sich eine nachträglich eingebaute, barocke Doppeltür mit Oberlicht. Die Tür soll aus dem alten, 1791 abgebrannten Rathaus in Dülken stammen.

Das Gebäude, mit seiner gut erhaltenen Fassade und Grundrissaufteilung, ist Zeuge nicht nur für eine Architekturrichtung, sondern auch aufgrund seiner ursprünglichen Bestimmung, Zeuge einer kulturgeschichtlichen Entwicklung.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen sowie kulturgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.