Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 108 |
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Standort: Theodor - Frings - Allee 1b, D 41751 Viersen - Dülken GPS: 51o 15' 04,3" N 06o 19' 52,5" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1900 Tag der Eintragung als Denkmal 26. Juni 1986 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Dülken Denkmalbeschreibung: Das Gebäude ist Bestandteil einer zweigeschossigen Häuserreihe, die um 1900 auf dem Gelände des früheren Stadtgrabens von Dülken errichtet wurde. Die Backsteinputzfassade mit historisierenden Schmuckformen gliedert sich in zwei Achsen. Die Hauptachse links ist mit einem Giebel überdeckt, darunter großflächige Fenster. Das Fenster des ersten Obergeschosses ist mit einem flachen Dreieckgiebel überdeckt, wobei die Brüstung mit Engelchen ausgeschmückt ist. Das auskragende Kranzgesims wird von zwei Frauenköpfen getragen, wobei das mittige Giebelfenster von einem bärtigen Männerkopf überdeckt ist. Farbfreie Stellen in der Fassade lassen die ursprüngliche backsteinsichtige Fassade, die hier mit vorgeblendeten horizontalen Putzbändern durchzogen ist, erkennen. Vermutlich lehnt sich die Gestaltung der Fassade an den Stil des damals neu erbauten Rathauses an. Fenster und Türe sind im originalen Zustand erhalten und werden von einem flachen vorgeblendeten Sturz überdeckt. Der Giebel ist in der Fassade risalitmäßig leicht vorgezogen. Die rückwärtige Fassade ist backsteinsichtig mit originalen Fenstern erhalten. Im Innern des Gebäudes sind im Erdgeschoss verschiedene Stuckdecken mit floralem Dekor und Rosetten erhalten geblieben. Ebenso die Treppe mit gedrechseltem Geländer. Das Dachgeschoss ist in unverändertem Zustand geblieben. Das Gebäude wird von zwei hohen Gewölbekellern, die parallel zur Straße verlaufen, unterfangen. Das Gebäude inmitten einer Reihe von sogenannten rheinischen Dreifensterhäuser tritt durch die ungewöhnliche Fassadenteilung hervor. Es ist jedoch baugleich mit den angrenzenden Häusern. So ist das Haus in städtebaulichem Zusammenhang Dülkens zu sehen, in dessen südöstlichen Wallbereich es erbaut wurde, und dessen alte Stadtmauer Fluchtlinie die rückwärtige Grundstücksgrenze bildet. Das Haus ist als Ausdruck der städtebaulichen Neuordnung, die außerhalb des mittelalterlichen Stadtkerns durch den 1895 entworfenen Ausbau der Theodor-Frings-Allee (damals Friedensstraße) erfolgte, zu sehen. In ihr ist die Baugesinnung einer Ende des 19. Jahrhunderts wirtschaftlich prosperierenden und aufstrebenden Kleinstadt wiederzufinden. Aus wissenschaftlichen, insbesondere städtebaulichen, orts- und architekturgeschichtlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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