Denkmale in der Stadt Viersen |
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Lfd. - Nr. 103 |
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Standort: Nettetaler Straße 103, D 41751 Viersen - Boisheim GPS: 51o 16' 10,0" N 06o 16' 15,7" O Zuständigkeit: Ordensgemeinschaft Baujahr: 1760 / 1915 Tag der Eintragung als Denkmal 27. Mai 1986 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Joseph - Haus in Boisheim Denkmalbeschreibung: Der in betonter Ecklage an der Nettetaler Strasse gelegene, zweigeschossige Backsteinbau mit Walmdach weist in einer Ankersplinte in der Fassade auf das Baujahr 1760 hin. Sein heutiges Erscheinungsbild erhält es 1915, als es für die Missionsschwestern vom kostbaren Blute zum „Joseph-Haus" umgebaut wird. Nach dem 1. Weltkrieg ist der Wunsch nach Errichtung einer Niederlassung der Missionsschwestern für ambulante Krankenpflege verbunden mit einer Kinderbewahr- und Handarbeitsschule gegeben. Es gibt in Boisheim keinen eigenen Arzt, so dass die ambulante Krankenpflege sowie die Pflege und Unterweisung der noch nicht schulpflichtigen Kinder und eine Handarbeitsschule für nicht mehr schulpflichtigenkatholischen Mädchen Anliegen des Pfarrers Joseph Faßbender sind, die mit Hilfe von Stiftungsgeldern verwirklicht werden. Der in betonter Ecklage an der Nettetaler Straße gelegene, zweigeschossige Backsteinbau mit Walmdach wurde in den 20iger Jahren des 20. Jahrhunderts verändert. Die Ankersplinten in der Fassade verweisen jedoch auf das Baujahr 1760. Das Gebäude teilt sich in 3:2 Achsen, wobei die Hauptfassade eine mittige Betonung durch die zentrale Anordnung der Tür erhält. Eine typische weitere Betonung erfährt die Ecke des Hauses zur Wilhelmshöhe. Hier ist die Ecke abgeschrägt und auf einer gemauerten Konsole eine Josefsfigur aus Sandstein aufgestellt. Darunter befindet sich eine Tafel mit der Inschrift: "Patron der Kranken und Sterbenden bitte für uns". Im Innern des Hauses sind im Erdgeschoss Stuckdecken und im Obergeschoss Kölner Decken vorhanden. Die Eingangsseite des Hauses ist mit einem Gewölbekeller unterfangen. Das mit zu den ältesten Backsteingebäuden im Ortskern von Boisheim gehörende Haus ist für die sowohl für Siedlungs- als auch für die Ortsgeschichte von großer Bedeutung. Es zeigt in seiner späteren Nutzung als „Joseph-Haus" die Bedeutung der katholischen Kirche in gesundheits- und schulpolitischen Fragen. Erhaltung und Nutzung des Hauses liegen daher gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes aus wissenschaftlichen, insbesondere siedlungsgeschichtlichen, ortsgeschichtlichen und architekturgeschichtlichen Gründen gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
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