Denkmale in der Gemeinde Niederkrüchten

Lfd.-Nr. 62

 

Standort:

Friedhof alter Teil , D 41372 Niederkrüchten

GPS:

5111' 47,8" N   06o 13' 28,4" O

Zuständigkeit:

Gemeinde Niederkrüchten

Baujahr:

unbekannt

Tag der Eintragung als Denkmal

16. Mai 1994

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Grabstein Joh. Chr. Brouwers in Niederkrüchten

Denkmalbeschreibung:

Rechteckiger Stein mit Inschriftentafel auf einem Sockel mit dem Relief eines Blütenkranzes. Bemerkenswert ist die Inschrift „Der Erste, welcher auf diesem Kirchhof begraben worden ist. Seine Seele wird dem frommen Andenken im Gebete empfohlen“.

Der Grabstein ist ein wichtiges Zeugnis für die Geschichte des Ortes Niederkrüchten.

Erhaltung und Nutzung liegen daher gemäß § 2 (1) des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG) vom 11. März 1980 (SGV. NW 224) in der zurzeit geltenden Fassung aus orts- und kunstgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.