Denkmale in der Gemeinde Niederkrüchten

Lfd.-Nr. 61

 

Standort:

Am Ertekamp 7 a, D 41372 Niederkrüchten - Heyen 

GPS:

5113' 21,6" N   06o 11' 46,8" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

19. u. 20. Jahrhundert

Tag der Eintragung als Denkmal

16. Mai 1994

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnstallhaus nebst Fachwerkscheune in Heyen

        

Denkmalbeschreibung:

Die Hofanlage Am Ertekamp 7 A ist Teil einer kleinen Ansiedlung, die sich am Rande einer zum Tal des Elmpter Bachs geöffneten Talung hinzieht und damit einer alten landschaftstypischen Siedlungsform entspricht. Sie besteht aus einem ehemaligen Wohnstallhaus und einer dem Stallgiebel vorgelagerten quergestellten Scheune; diese Anordnung ist gleichfalls typisch für die vor dem 19. Jahrhundert entstandenen Hofanlagen der Gegend, aber nicht mehr häufig erhalten.

Das heutige Erscheinungsbild des Wohnstallhauses wird durch einen Umbau des späten 19./frühen 20. Jahrhunderts bestimmt. An den Giebelseiten ist jedoch deutlich abzulesen, dass zu dieser Zeit ein Haus des 18. Jahrhunderts durch Aufhöhen der Traufseite erweitert wurde. Die Fenster- und Türöffnungen dieser vorhergehenden Bauphase sind in den Giebelseiten erhalten oder zumindest noch erkennbar. Das Innere wird durch ein Ständerwerk be-stimmt, das von einem noch älteren Fachwerkhaus stammt; dies zeigt sich besonders deutlich am Stallgiebel, wo die Mauer des 18. Jahrhunderts abgesetzt vor der ehemaligen Fachwerkgiebelwand steht. Möglicherweise gleichzeitig mit der ältesten Bausubstanz des Wohnstallhauses ist das Ständerwerk der Scheune, bei dem darüber hinaus noch einige der alten Ausfachungen erhalten sind. Spätere Veränderungen sind die Ummauerung der Scheune – der aber möglicherweise die Erhaltung der alten Substanz zu verdanken ist – sowie im Wohnstallhaus in jüngster Zeit der Austausch der Fenster und der Verlust des alten Kaminblocks. Die dadurch gegebenen Beeinträchtigungen heben aber den Denkmalwert nicht auf.

Die Hofanlage ist bedeutend für

- die Geschichte des Menschen, weil sie vom bäuerlichen Leben und Bauen Zeugnis abgelegt und dessen Kontinuität über eine Zeit von fast drei Jahrhunderten anschaulich macht,

- Städte und Siedlungen, weil sie zusammen mit weiteren denkmalwerten Gebäuden in der Nachbarschaft Alter und Umfang der Ansiedlung in ihrertypischen Lage am Rande einer kleinen Talung verdeutlicht.

Für die Erhaltung und Nutzung liegen

- wissenschaftliche Gründe vor, weil die Hofanlage Dokument der Siedlungsgeschichte ist und in ihrer Substanz ein anschauliches Beispiel der ländlichen Bauweise am Niederrhein und ihrer Entwicklung vom 17./18. bis zum 20. Jahrhundert darstellt,

- volkskundliche Gründe vor, weil die in ihren wesentlichen Bauteilen noch vollständige Hofanlage ein beredtes und selten gewordenes Zeugnis bäuerlichen Lebens bis zur Schwelle des 20. Jahrhunderts ist,

- städtebauliche Gründe vor, weil der Hofanlage in Verbindung mit dem unter Denkmalschutz stehenden Nachbargebäude Am Ertekamp 5 ein unverwechselbarer historischer Gestaltswert für diesen dörflich geprägten Straßenzug zukommt.

 

Somit steht fest, dass ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Baudenkmals besteht; die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 DSchG liegen vor.