Denkmale in der Stadt Nettetal

Lfd.-Nr. 110  (gelöscht am 29. November 2012)

 

Standort:

Am Altenhof 2, D 41334, Nettetal - Kaldenkirchen

GPS:

5118' 55,9" N   06o 13' 14,2" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1661

Tag der Eintragung als Denkmal

14. Februar 1989

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Windmüllershof in Kaldenkirchen

Denkmalbeschreibung:

1661; vierflügelige Backstein-Hofanlage, Wohnhaus eingeschossig mit Krüppelwalmdach; Scheunentrakte Ende 18. und 19. Jahrhundert

Windmüllershof ist kein Denkmal mehr  

Mitteilung vom: 20.02.2013

Der Windmüllershof, Am Altenhof 2 in Nettetal-Kaldenkirchen, wurde aus der Denkmalliste der Stadt Nettetal gelöscht.Die vierflügelige Backstein-Hofanlage aus dem 17. Jahrhundert war am 14.02.1989 unter Schutz gestellt worden. Nach jahrzehntelangem Leerstand wurde der Windmüllershof Anfang 2003 erstmals intensiv von außen und innen besichtigt. Dabei wurde durch den Landeskonservator festgestellt, dass der historische Wert der Baussubstanz geringer ist, als der äußere Eindruck hat vermuten lassen.

Dazu kommt heute auch der schlechte bauliche Zustand des Gebäudes. Der Hof ist augenscheinlich in großen Teilen abgängig oder mit vertretbarem Aufwand nicht mehr wieder herstellbar, so dass eine Sanierung im Ergebnis eher einem Neubau gleich käme. Dementsprechend muss der grundsätzlich an die Substanz gebundene Denkmalwert als untergegangen angesehen werden.

 Die Austragung des Baudenkmals 110 „Windmüllershof“ ist am 29. November 2012 im Ausschuss für Stadtplanung ausführlich beraten worden. Der Ausschuss hat die Austragung aus der Denkmalliste einstimmig beschlossen.