Denkmale in der Stadt Kempen |
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Lfd.-Nr. 268 |
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Standort: Siegfriedstraße 14, D 47884, Kempen GPS: 51o 22' 07,8" N 06o 25' 20,1" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1909 - 1910 Tag der Eintragung als Denkmal 5. Mai 2004 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Kempen
Siegfriedstraße 12 - 16 Denkmalbeschreibung: Das Haus Siegfriedstraße 14
ist Teil einer geschlossenen Zeile zwei- bis dreigeschossiger
Wohnhausbauten, von denen insbesondere die benachbarten Gebäude Nr.
12-18 noch einen sehr anschaulichen Eindruck aus der Ursprungzeit der
Straße um 1909 vermitteln. Nr. 14 und 16 sind ein in der Ansicht bis
ins Detail spiegelsymmetrisch angelegtes Doppelhaus, das 1909-10 von dem
Bauunternehmer Jakob Pegels errichtet wurde. Die verputzte Fassade ist in
drei Geschosse mit nicht durchgezogenen Fensterachsen aufgeteilt. Ein
Zwerchhausartiger Spitzgiebel durchbricht über der linken Hälfte die
Trauflinie. Das Erdgeschoss ist über Sockel durch Quaderputz
ausgezeichnet und enthält in der linken Achse den leicht eingenischten
und über zwei Stufen erhöhten Eingang. Die übrige Fläche nimmt ein
einzelnes, vierteiliges und mit Korbbogen geschlossenes Fenster des
dahinter liegenden Wohnraumes ein. Unterhalb des Fensters zieren zwei
rechteckige Kartuschenfelder die Brüstung, kleine ornamentierte
Keilsteine betonen die Stürze von Hauseingang und Korbbogenfenster.
Auffallendes Merkmal des Obergeschosses ist ein dreiseitig gebrochener
Erker, der trichterförmig zwischen Tür und EG-Fenster anläuft und mit
einem geschweiften Dach bedeckt ist. Die Brüstung seines vorderen,
hochrechteckigen Fensters ziert ein Fahnenhalter. Rechts des Erkers öffnet
ein weiteres Fenster das OG, welches als Geschoss-, Sohlbank- und Kämpfergesims
eine flache Bänderung als Akzent aufweist. Im obersten Geschoss tritt
rechts ein unter flachem Korbbogen eingenischter Austritt flach vor die
Front. Links daneben, oberhalb des Erkers, leiten zwei schmale
Hochrechteckfenster zum Spitzgiebel über, den eine Okulus-Blende schmückt.
An der einfach verputzten Rückseite teilt sich das Haus mit seinem
Pendant (Nr. 16) einen rechtwinklig angebauten, ebenfalls
zweigeschossigen Flügel. Im Inneren mit vollständig erhaltenen
Grundriss betritt man zunächst einen in die Tiefe führender Flur, der
in seinem hinteren Teil die einläufig gerade nach oben führende,
ebenfalls originale Holztreppe enthält. Das Treppenhaus wird durch ein
einfaches Deckenfenster belichtet. Im gesamten Haus sind alte z.T.
durchfenstete Türen mit den entsprechenden, leicht geohrten Zargen
erhalten, auch als Doppel- oder Schiebetür zwischen den beiden Wohnräumen
des EG bzw. den beiden straßenseitigen Zimmern im OG, von denen das
Erkerzimmer auch noch etwas Deckenstuck der Bauzeit zeigt. Das Haus ist
vollständig unterkellert. Das Gebiet nordöstlich der Burg und außerhalb der Ringstraße wurde nach 1890 erschlossen und gilt nach seinen Straßennamen als „Kurfürstenviertel“. Die Siegfriedstraße, benannt nach dem Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg (gest. 1297), stellt die gerade Verbindung zwischen Kerkener Str. und Kleinbahnstraße dar. Zu ihrer Anlage heißt es im Verwaltungsbericht für die Jahre 1898 bis 1909, S. 233f.: „Um neues Bauland zu erschließen, hat der Kreis Geldern im Jahre 1905 auf seine Kosten einen Teil der von Kleinbahnstraße zur Aldekerkerstraße führenden projektierten Straße bis zum grünen Weg (90 Meter lang) den ortsstatutarischen Bestimmungen entsprechend ausgebaut. Die Stadt hat die Straße in ihr Eigentum übernommen um am 20. Januar 1906 hat die Stadtverordnetenversammlung den Straßenteil in Gemäßheit des Ortsstatuts vom 27. April 1882 unter Zustimmung des Bürgermeisters als für den öffentlichen Verkehr und Anbau fertig hergestellt erklärt. Am 28. August 1906 gab die Stadtverordnetenversammlung der neuen Straße den Namen „Siegfriedstraße“. Die nördliche Seite des fertiggestellten Straßenteils ist fast ganz zugebaut.“ An der Siegfriedstraße befand sich u.a. die seinerzeit bedeutende chromolithographische Kunstanstalt Ferd. Wefers & Audiger (heute Nr. 26/28, ehem. Fabrikantenvilla und Produktionsgebäude). Die Straße ist in ihrem östlichen
Bereich bis zur Einmündung der von-Loe-Straße wegen der noch ursprünglichen
Geschlossenheit ihrer historischen Bebauung Bestandteil des
Denkmalbereichs Nr. 2 (Stadterweiterung Ringstraße und angrenzende
Bereiche) Das Haus bezieht seinen besonderen Wert zum einen aus der Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Ensemble ähnlicher Gebäude. Zum anderen ist es Teil eines insgesamt gut erhaltenen Doppelhauses, von dem bereits die andere Haushälfte ( Nr.16) in die Denkmalliste eingetragen ist. Es hat zwar einige Veränderungen an Ausstattungsdetails erfahren, stellt zusammen mit der anderen Haushälfte jedoch insgesamt noch ein stimmiges und anschauliches Zeugnis eines typischen städtischen Reihenhauses der Stadtausbauphase um 1910 dar. Es ist daher bedeutend für Kempen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus den dargelegten wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich daher gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz um ein Baudenkmal.
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