Denkmale in der Stadt Kempen

Lfd.-Nr. 268

 

Standort:

Siegfriedstraße 14, D 47884, Kempen 

GPS:

5122' 07,8" N   06o 25' 20,1" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1909 - 1910

Tag der Eintragung als Denkmal

5. Mai 2004

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Kempen

        

Siegfriedstraße 12 - 16

Denkmalbeschreibung:

Das Haus Siegfriedstraße 14 ist Teil einer geschlossenen Zeile zwei- bis dreigeschossiger Wohnhausbauten, von denen insbesondere die benachbarten Gebäude Nr. 12-18 noch einen sehr anschaulichen Eindruck aus der Ursprungzeit der Straße um 1909 vermitteln. Nr. 14 und 16 sind ein in der Ansicht bis ins Detail spiegelsymmetrisch angelegtes Doppelhaus, das 1909-10 von dem Bauunternehmer Jakob Pegels errichtet wurde.

Die verputzte Fassade ist in drei Geschosse mit nicht durchgezogenen Fensterachsen aufgeteilt. Ein Zwerchhausartiger Spitzgiebel durchbricht über der linken Hälfte die Trauflinie. Das Erdgeschoss ist über Sockel durch Quaderputz ausgezeichnet und enthält in der linken Achse den leicht eingenischten und über zwei Stufen erhöhten Eingang. Die übrige Fläche nimmt ein einzelnes, vierteiliges und mit Korbbogen geschlossenes Fenster des dahinter liegenden Wohnraumes ein. Unterhalb des Fensters zieren zwei rechteckige Kartuschenfelder die Brüstung, kleine ornamentierte Keilsteine betonen die Stürze von Hauseingang und Korbbogenfenster. Auffallendes Merkmal des Obergeschosses ist ein dreiseitig gebrochener Erker, der trichterförmig zwischen Tür und EG-Fenster anläuft und mit einem geschweiften Dach bedeckt ist. Die Brüstung seines vorderen, hochrechteckigen Fensters ziert ein Fahnenhalter. Rechts des Erkers öffnet ein weiteres Fenster das OG, welches als Geschoss-, Sohlbank- und Kämpfergesims eine flache Bänderung als Akzent aufweist. Im obersten Geschoss tritt rechts ein unter flachem Korbbogen eingenischter Austritt flach vor die Front. Links daneben, oberhalb des Erkers, leiten zwei schmale Hochrechteckfenster zum Spitzgiebel über, den eine Okulus-Blende schmückt. An der einfach verputzten Rückseite teilt sich das Haus mit seinem Pendant (Nr. 16) einen rechtwinklig angebauten, ebenfalls zweigeschossigen Flügel. Im Inneren mit vollständig erhaltenen Grundriss betritt man zunächst einen in die Tiefe führender Flur, der in seinem hinteren Teil die einläufig gerade nach oben führende, ebenfalls originale Holztreppe enthält. Das Treppenhaus wird durch ein einfaches Deckenfenster belichtet. Im gesamten Haus sind alte z.T. durchfenstete Türen mit den entsprechenden, leicht geohrten Zargen erhalten, auch als Doppel- oder Schiebetür zwischen den beiden Wohnräumen des EG bzw. den beiden straßenseitigen Zimmern im OG, von denen das Erkerzimmer auch noch etwas Deckenstuck der Bauzeit zeigt. Das Haus ist vollständig unterkellert.

Das Gebiet nordöstlich der Burg und außerhalb der Ringstraße wurde nach 1890 erschlossen und gilt nach seinen Straßennamen als „Kurfürstenviertel“. Die Siegfriedstraße, benannt nach dem Kölner Erzbischof Siegfried von Westerburg (gest. 1297), stellt die gerade Verbindung zwischen Kerkener Str. und Kleinbahnstraße dar. Zu ihrer Anlage heißt es im Verwaltungsbericht für die Jahre 1898 bis 1909, S. 233f.: „Um neues Bauland zu erschließen, hat der Kreis Geldern im Jahre 1905 auf seine Kosten einen Teil der von Kleinbahnstraße zur Aldekerkerstraße führenden projektierten Straße bis zum grünen Weg (90 Meter lang)  den ortsstatutarischen Bestimmungen entsprechend ausgebaut. Die Stadt hat die Straße in ihr Eigentum übernommen um am 20. Januar 1906 hat die Stadtverordnetenversammlung den Straßenteil in Gemäßheit des Ortsstatuts vom 27. April 1882 unter Zustimmung des Bürgermeisters als für den öffentlichen Verkehr und Anbau fertig hergestellt erklärt. Am 28. August 1906 gab die Stadtverordnetenversammlung der neuen Straße den Namen „Siegfriedstraße“. Die nördliche Seite des fertiggestellten Straßenteils ist fast ganz zugebaut.“ An der Siegfriedstraße befand sich u.a. die seinerzeit bedeutende chromolithographische Kunstanstalt Ferd. Wefers & Audiger (heute Nr. 26/28, ehem. Fabrikantenvilla und Produktionsgebäude).

Die Straße ist in ihrem östlichen Bereich bis zur Einmündung der von-Loe-Straße wegen der noch ursprünglichen Geschlossenheit ihrer historischen Bebauung Bestandteil des Denkmalbereichs Nr. 2 (Stadterweiterung Ringstraße und angrenzende Bereiche)

Das Haus bezieht seinen besonderen Wert zum einen aus der Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Ensemble ähnlicher Gebäude. Zum anderen ist es Teil eines insgesamt gut erhaltenen Doppelhauses, von dem bereits die andere Haushälfte ( Nr.16) in die Denkmalliste eingetragen ist. Es hat zwar einige Veränderungen an Ausstattungsdetails erfahren, stellt zusammen mit der anderen Haushälfte jedoch insgesamt noch ein stimmiges und anschauliches Zeugnis eines typischen städtischen Reihenhauses der Stadtausbauphase um 1910 dar. Es ist daher bedeutend für Kempen. An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus den dargelegten wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Es handelt sich daher gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz um ein Baudenkmal.