Denkmale in der Stadt Kempen |
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Lfd.-Nr. 256 |
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Standort: Am Bahnhof 7, D 47884, Kempen GPS: 51o 22' 04,1" N 06o 25' 30,3" O Zuständigkeit: Bundesbahn Baujahr: unbekannt Tag der Eintragung als Denkmal 3. Januar 1996 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Bahnhofsempfangsgebäude in Kempen
Denkmalbeschreibung: Der Bedeutung angemessen, wählte die Rheinische Eisenbahn Gesellschaft eine opulentere Ausführung des Empfangsgebäude und errichtete in Kempen ein siebenachsiges, zweigeschossiges Bahnhofsgebäude mit flachgeneigtem Dach. Die Traufseite gliedert ein Mittelrisalit mit flachem Giebel. Die Öffnungen in den Giebeln waren ursprünglich alle rundbogig. Während die Belichtung des Dachraumes in beiden Zwerchgiebeln durch zwei rundbogige Fenster erfolgt, ist die Gliederung der Giebel auf Straßen- und auf Bahnsteigseite unterschiedlich. Die dreiachsige Giebelgestaltung der Eingangsseite weicht von der Gleisseite dadurch ab, dass diese nur zweiachsig, darüber hinaus im Obergeschoß mit gekuppelten Fenstern ausgeführt wurde. Diese Fensteranordnung weist das gesamte Obergeschoß auf. Die Bahnsteigseite lässt durch die Fenstertüren noch die Gestaltung aus der Zeit vor Einführung der Bahnsteigsperre erkennen. Auf der Straßenseite wurden die Erdgeschossfenster jedoch verändert. In der typischen Manier der Zeit ließ die Bahngesellschaft die Fassaden des Gebäudes in klassizistischen Formen dekorieren. Ein Gesims in Höhe der Decke gliedert den Bau horizontal. Auf den Giebelseiten ist noch der weite Dachüberstand auf Konsolen erhalten. Die Fensteröffnungen werden durch Quaderstürze betont. Die beiden eingeschossigen seitlichen Anbauten sind spätere Zutaten. Im Inneren ist vor dem Schalter noch ein Tischeingebaut, wie er früher zur Lenkung der Warteschlange aufgestellt wurde. Auf der Gleisseite fügt sich ein Oberdach auf gusseisernen Säulen mit Profilierung an. Besonders auffällig ist der nur noch selten erhaltene Polonceau-Binder unter der Dachhaut der Bahnsteighalle. Wegen seiner Bedeutung für die Geschichte der Stadt Kempen und für die Geschichte des Eisenbahnhochbaus besteht ein öffentliches Interesse an Erhalt und Nutzung des Empfangsgebäudes und der Bahnsteighalle von Kempen, sowie ihrer beschriebenen Ausstattungs- und Anstrichteile. Die zeittypische Architektur des Gebäude liefert die künstlerischen Gründe und seine Dominaz im Stadtgefüge die städtebaulichen Gründe für eine Unterschutzstellung nach § 3 DSchG.Die Bahnsteigseite des Bahngebäudes
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