Denkmale in der Gemeinde Rommerskirchen |
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Nr. A 67 |
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Standort: Nettesheimer Weg, D 41569 Rommerskirchen GPS: 51o 02' 30,9" N 06o 41' 29,0" O Zuständigkeit: Jüdische Gemeinde Baujahr: 1900 Tag der Eintragung als Denkmal: 26. Februar 1996 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Jüdischer Friedhof in Rommerskirchen Denkmalbeschreibung Der
jüdische Friedhof liegt am Nettesheimer Weg. Der straßenseitige
Eingang wurde durch einen Garagenanbau verstellt. Nur eine Gedenktafel
an der Backsteinmauer verweist auf den Friedhof. Der
zweite Eingang ist erhalten, man erreicht ihn durch den Garten des
Eckgebäudes an der Venloer Straße. Zwei Backsteinpfeiler rahmen ein
doppelflügeliges Stabgittertor. Der
Friedhof wurde um 1900 angelegt. Heute grenzen Hausgärten an seine
Mauern. Er ist von einer ungefähr 1,80 m hohen Backsteinmauer umgeben.
Das Grundstück durchziehen keine Wege, die acht Grabsteine stehen
verstreut in der Wiese, zum Teil sind die Inschriften entfernt und der
Stein zerstört. Vor
der Mauer am Nettesheimer Weg steht ein späterer Gedenkstein mit der
Inschrift: "Zum ehrenden Gedenken an die Jüdischen Bürger unserer
Gemeinde, die in den Jahren des nationalsozialistischen Terrors 1933-45
ihr Leben verloren haben". Das Friedhofsgelände dient als Garten. Der
jüdische Friedhof ist aus ortsgeschichtlichen und kulturgeschichtlichen
Gründen von Bedeutung und erhaltenswert als Rest des, bedingt durch die
nationalsozialistische Gewaltherrschaft, untergegangenen kulturellen jüdischen
Erbes, als Erinnerungs- und Mahnort an das Leben der jüdischen Bürger,
deren Existenz nahezu ausgelöscht wurde. |