Denkmale in der Gemeinde Rommerskirchen

 Nr. A 66

 

Standort:

Stommelner Weg, D 41569 Rommerskirchen - Butzheim

GPS:

5102' 39,2" N   06o 42' 39,2" O

Zuständigkeit:

Jüdische Gemeinde 

Baujahr:

1901

Tag der Eintragung als Denkmal:

26. Februar 1996

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Jüdischer Friedhof in Rommerskirchen - Butzheim

Denkmalbeschreibung:

Der jüdische Friedhof in Butzheim liegt am Stommeler Weg, links neben Haus Nr.11, ungefähr 10 m von der Straße entfernt. Die Anlage wurde 1901 eingerichtet, nachdem der alte Friedhof im Butzheimer Bruchland im selben Jahr geschlossen wurde. Die Rechteckanlage ist von einer ungefähr 1,80 m hohen Backsteinmauer eingefaßt. Die Mauer wird in regelmäßigen Abständen durch Backsteinvorlagen verstärkt. Der Eingang liegt Richtung Stommeler Weg. Ein doppelflügeliges Gittertor wird von zwei geputzten Mauerpfeilern flankiert. Vom Tor führt ein Mittelweg mit niedriger Steineinfassung durch das grasbewachsene Rechteckfeld. Im linken Teil befinden sich zwei Grabsteine, rechts sind drei Grablegen mit Steineinfassung. (Die Fläche hinter dem Nadelbaum ist nicht einsehbar.)

1685 ist die erste jüdische Familie in Nettesheim nachweisbar. Im 18.Jahrhundert existierten in Nettesheim und Butzheim mehrere Familien, weshalb der Bau einer Synagoge und eines Friedhofs notwendig wurde. Dieser ältere Friedhof lag im Butzheimer Bruch. Seine Lage ist nicht mehr genau zu bestimmen. Er wurde 1901 geschlossen und im selben Jahr der Butzheimer, wahrscheinlich auch der Rommerskirchener, neuangelegt.
Der jüdische Friedhof ist aus ortsgeschichtlichen und kulturgeschichtlichen Gründen von Bedeutung und erhaltenswert als Rest des, bedingt durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, untergegangenen kulturellen jüdischen Erbes, als Erinnerungs- und Mahnort an das Leben jüdischer Bürger in Nettesheim-Butzheim, deren Existenz nahezu ausgelöscht wurde.
(RAD Gutachten vom 12.07.1994)