Denkmale in der Gemeinde Rommerskirchen

 Nr. A 58

 

Standort:

Martinusstraße 13, D 41569 Rommerskirchen - Nettesheim

GPS:

5103' 08,2" N   06o 42' 26,1" O

Zuständigkeit:

Kirchengemeinde Nettesheim

Baujahr:

1823

Tag der Eintragung als Denkmal:

29. Mai 1995

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Pfarrhaus in Rommerskirchen - Nettesheim

Denkmalbeschreibung

 

Das Pfarrgebäude liegt unweit der Kirche. Es ist ein zweigeschossiger Putzbau mit fünf Fensterachsen, Mitteleingang mit Treppenstufen, Walmdach und seitlich symmetrisch angeordneten eingeschossigen Ergänzungsbauten mit je zwei grundbogigen, zugesetzten Fensternischen. Die Außenmauern stammen im wesentlichen vom Pfarrgebäude, das um 1760 errichtet wurde und dem Großbrand, der 1818 in Nettesheim wütete, zum Opfer fiel. Bis 1823 dauerten die Wiederherstellungsarbeiten.

Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, insbesondere die Lebensweise eines Pfarrers auf dem Lande im ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhundert. Das Gebäude ist bedeutend für die Ortsgeschichte Nettesheim, weil es den Bautypus des Pfarrhauses wenigstens seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts an dieser Stelle tradiert und neben der Kirche und den beiden großen ehemaligen Klosterhöfen wesentlich historische Kontinuität des Ortes vor Augen führt.
Das Gebäude ist erhaltenswert aus wissenschaftlichen und ortsgeschichtlichen Gründen, als Typus des ländlichen Pfarrhauses mit zugehörigem großen Versorgungsgarten, das bis heute entsprechend genutzt wird und über die Jahrhunderte ganz wesentlich zum Ortsbild und der Ortsidentität beitrug.
(RAD-Gutachten vom 06.06.1994)