Denkmale in der Gemeinde Rommerskirchen

 Nr. A 35

 

Standort:

Kirchstraße 28, D 41569 Rommerskirchen

GPS:

5102' 01,9" N   06o 40' 50,6" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1837

Tag der Eintragung als Denkmal:

15. September 1989

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus eines Backsteinhofes in Rommerskirchen 

Denkmalbeschreibung

 

Ehemaliger Backsteinhof aus dem Jahr 1837; das Wohnhaus zweigeschossig in jeweils 6 Achsen mit Tordurchfahrt, Datierung im Torkeilstein; Krüppelwalmdach. An der Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, da es sich bei dem Gebäude um einen für die damalige Entstehungszeit (1.H. des 19.Jh.) typischen Backsteinhof handelt, von dessen Art in Rommerskirchen nur sehr wenige vergleichbare Bauten noch existieren. Nicht wenige dieser seinerzeit typischen Backsteinhöfe sind in unmittelbarer Nähe durch Kriegseinwirkung der Nachwelt verloren gegangen. Einen besonderen ortsgeschichtlichen Stellenwert genießt das Objekt in seiner Eigenschaft als langjährige Bürgermeisterei in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts.
Zudem dokumentiert das Objekt mit seiner Lage an dem schon in der Tranchot-Karte dargestellten historischen Straßenzug (alte Verbindung zwischen Köln und Venlo) einen Teil der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung von Rommerskirchen in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts.
Erweiterung des Denkmalschutzes ab dem 26.03.1999 aufgrund der Stellungnahme des Rheinisches Amtes für Denkmalpflege vom 22.01.1999: Außer dem 1837 direkt an der Hauptverbindungsstraße von Köln nach Venlo errichteten Wohnhaus gehören noch rückwärtige Wirtschaftsgebäude zu der Hofanlage, die die ehemals landwirtschaftliche Funktion des Anwesens erst anschaulich machen. Die bisherige Beschränkung des Denkmalwertes auf das Wohnhaus macht aus diesem Grund keinen Sinn. Erst der Zusammenhang zwischen Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude läßt die ehemals bäuerliche Struktur nicht nur der Anlage selbst, sondern auch des historischen Ortskernes von Rommerskirchen ablesbar erscheinen.
Die Wirtschaftsgebäude gehören um so mehr zum Baudenkmal als sie sich weitgehend unverändert erhalten haben. Die parallel zum Wohnhaus errichtete kleine Backsteinscheune bewahrt noch die originale Holzkonstruktion. Die Quertenne ist deutlich erkennbar. Die übrigen Wirtschaftsgebäude (ehem. Stall und Remise) vervollständigen die Hofanlage und verbinden Scheune und Wohnhaus miteinander.
Alle erhaltenen Gebäude der Hofanlage Kirchstraße 28 erfüllen die Kriterien gemäß § 2 DSchG NW. Sie sind bedeutend für die Geschichte des Menschen und die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse im ländlichen Raum sowie für die Geschichte der Städte und Siedlungen. Die Hofanlage ist als Ganzes erhaltenswert aus wissenschaftlichen, insbesondere siedlungs- und ortsgeschichtlichen, landwirtschaftlichen sowie hauskundlichen Gründen.