Denkmale in der Stadt Neuss

 Nr. 3/065

 

Standort:

Glehner Weg, D 41464 Neuss - Westfeld

GPS:

5111' 40,8" N   06o 40' 05,6" O

Zuständigkeit:

Jüdische Gemeinde

Baujahr:

1829

Tag der Eintragung als Denkmal:

30. März 2006

Quellenhinweis:

Beschreibung bzw. Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Jüdischer Friedhof in  Neuss - Westfeld

Denkmalbeschreibung:

Ein erster jüdischer Begräbnisplatz ist erstmals auf einem Stadtplan aus dem Jahre 1829 an der Düsseldorfer Straße dargestellt; für die Zeit davor wird angenommen, dass Bestattungen auf Landfriedhöfen in der Umgebung erfolgten. 1887 erwarb die Gemeinde für ihren Friedhof das heutige Grundstück am Glehner Weg, in direkter Nachbarschaft zum 1873 angelegten städtischen Friedhof an der Büttger Landstraße (heute Rheydter Straße). Der alte Begräbnisplatz an der Düsseldorfer Straße wurde 1890, mit der Eröffnung des neuen Friedhofes geschlossen und 1920 aufgelassen; die dort vorhandenen Grabsteine wurden an den Glehner Weg versetzt. Der jüdische Friedhof am Glehner Weg umfasst ein Fläche von ca. 0,24 ha. Er ist mit einem Zaun und teilweise einer Hecke eingefriedet; den Eingang am Glehner Weg bildet ein zweiflügeliges Metalltor. Eine mittlere Birkenallee führt in die Tiefe des längsrechteckigen Grundstücks, auf dem 212 Grabstelen unterschiedlicher Form aus der Zeit zwischen 1845 und 1965 erhalten sind. Da der Friedhof noch belegt wird, gibt es auch einige jüngere Gräber. Im hinteren Teil sind die ältesten Grabstelen, die vom aufgelösten Friedhof an der Düsseldorfer Straße hierhin überführt wurden, als geschlosenen Gruppe aufgestellt. Namen und Inschrift der 212 Stelen sind dokumentiert (Rohrbacher S. 279-299). Diese 212 Stelen bilden den schützenswerten historischen Kernbestand.

Als Zeugnis des jüdischen Lebens in Neuss und seiner wechselvollen Geschichte, verfolgt und ausgelöscht im Nationalsozialismus, ist der jüdische Friedhof am Glehner Weg bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Neuss. An seiner Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, hier orts- und kulturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. In Bezug auf die Gestaltung der Grabsteine und ihrer Inschriften kommen künstlerische Gründe hinzu. Der Friedhof bildet in seiner Gesamtheit ein Baudenkmal, mit den historischen Grabsteinen als wesentlichen konstituierenden und schützenswerten Bestandteil.