Denkmale in der Stadt Neuss |
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Nr. 1/389 |
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Standort: Friedrichstraße 5, D 41460 Neuss GPS: 51o 11' 42,4" N 06o 41' 34,5" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: vor 1886 Tag der Eintragung als Denkmal: 11. Juni 2007 Quellenhinweis: Beschreibung bzw. Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Wohn- und Geschäftshaus in Neuss Denkmalbeschreibung: Mit dem Abbruch der Stadttore und von Teilen der Stadtbefestigung Anfang des 19. Jh. wuchs die Stadt über die mittelalterlichen Grenzen hinaus. Neue Bedeutung entstand zunächst entlang der historischen Ausfallstraßen, so auch an der Friedrichstraße jenseits des Zolltores. Für eine geordnete Bebauung wurde ab 1836 ein „Bauplan“ entwickelt, der 1846 genehmigt wurde. Er sah den Ausbau der Ausfallstraßen mit eingefügten Querstraßen vor. Das Haus Friedrichstraße 5 entstand vor 1886. 1926 wurde, veranlasst durch den Ausbau der Friedrichstraße, die Freitreppe vor den Hauseingang durch eine in das Haus einbezogene Treppe ersetzt. 1932 wurde auf der Höhe des Treppenpodestes zwischen dem 1. und 2. OG ein Abort angefügt. In der rechten und linken Fensterachse des EG wurden Schaufenster eingebaut. 1979/80 erfolgte der Ausbau des Dachgeschosses mit der Anordnung von Dachgauben. Es handelt sich um ein traufständiges dreigeschossig Reihenhaus in 3 Achsen mit ausbebautem Satteldach und spätklassizistischer Putzfassade. Das Erdgeschoss weist Quaderputz auf über niedrigem Glattputzsockel. Der zurückgesetzte Hauseingang liegt in der Mittelachse. Es besitzt eine Portalrahmung aus Pilastern und gerader Verdachung in flachem Putzrelief. Das EG wird durch ein Gurtgesims abgeschlossen. Die OG zeigen Glattputz. Die Fenstersitzen auf Sohlbankgesimsen auf und sind mit Rahmungen versehen, wobei die Fenster des 1. OG durch Verdachung betont sind. Ein Dachgesims schließt die Fassade ab. Haustür und Fenster sind erneuert. Im Innern geschützt sind die historischen Grungriss-Strukturen und die historische Ausstattung, soweit noch original erhalten. Das Haus ist bedeutend für die Stadtbaugeschichte von Neuss. Es ist Bestandteil der wilhelminischen Stadterweiterung. Erhaltung und Nutzung der Fassade liegt aus städtebaulichen uns architekturgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.
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