Denkmale in der Stadt Neuss

 Nr. 1/385

 

Standort:

Erftstraße 74, D 41460 Neuss

GPS:

5111' 49,8" N   06o 41' 19,5" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1898/99

Tag der Eintragung als Denkmal:

15. November 2007

Quellenhinweis:

Beschreibung bzw. Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhausfassade und Dach in Neuss

Denkmalbeschreibung:

Das Wohnhaus Erftstraße 74 wurde 1898/99 von Dachdeckermeister Mathias Groß erbaut. Architekt war Wilhelm Fasbender, 1909 erfolgte ein Umbau des Erdgeschosses. Dabei wurde die Haustür in die rechte Achse verlegt, in der linken Achse wurde ein Kellerzugang geschaffen. Das 3-geschossige traufständige Haus ist 3 Achsen breit und hat ein schiefergedecktes Mansarddach. Die Backstein-Putzfassade zeigt historistische Gestaltung. Das Erdgeschoß besitzt über niedrigem Glattputzsockel eine Brüstungszone mit Diamantquadern und über einem Sohlbankgesims kräftig profilierten Bänderputz. Die segmentbogigen Wandöffnungen sind von Keilstein-Motiven in Form plastischer Köpfe bekrönt. Ein Gurtgesims schließt das Erdgeschoss ab.

Die backsteinverkleideten Geschosse darüber sind durch Sohlbankgesimse und zusätzliche waagerechte Putzstreifen gegliedert. Die rechteckigen Fenster sitzen in Putzrahmungen. Im 1. Obergeschoss fasst eine Verdachung die Fensterachsen zusammen, die Mittelachse durch Rundbogen mit plastischem Schmuck im Giebelfeld betont. Die Fensterbrüstungen schmücken Baluster. Die Fenster im 2. Obergeschoss zeigen einfache gerade Verdachung. Das Dachgesims ist vereinfacht erneuert. Über dem Dachgesims in der Mittelachse erhebt sich ein Dachhaus  mit Volutenschmuck, Rundbogengiebel und gekuppeltem Rundbogenfenster. Das Dachhaus wird in den Seitenachsen flankiert von je einer kleinen erneuerten Dachgaube. Die Haustür ist original. Die Fenster wurden stilgerecht erneuert.

Das Haus ist bedeutend für die Stadtbaugeschichte von Neuss. Es ist Bestandteil der wilhelminischen Stadterweiterung, die hier in anschaulicher Dichte erfahrbar ist. Die Erhaltung der Fassade liegt aus städtebaulichen uns architekturgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse.