Denkmale in der Stadt Neuss |
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Nr. 1/211 |
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Standort: Niederstraße am Nordende querend, D 41460 Neuss GPS: 51o 12' 04,7" N 06o 41' 14,7" O Zuständigkeit: Stadt Neuss Baujahr: 14. Jahrhundert Tag der Eintragung als Denkmal: 6. Juli 1995 Quellenhinweis: Beschreibung bzw. Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Mittelalterlicher Kanalabschnitt des Erftmühlengrabens in Neuss Die Verlängerung des Erftmühlengrabens wird unter der Niederstraße in einem gemauerten Kanal weitergeführt. Auf der Niederstraße wo das Modell des Niedertores steht befindet sich unter der Straße der Erftmühlenkanal Denkmalbeschreibung: Im 14. Jh. erbauter geschlossener Kanal im Zuge des Stadtgrabens (Erftmühlengraben) vor der äußeren Stadtmauer, die Straße zum Niedertor unterquerend. Als Mühlenkanal der 1493 erstmals urkundlich erwähnten Niedertormühle genutzt. Im 15. Jh. Einbau einer zweiten, inneren Wandung. Seit 1895 Teilstück der im Zuge der Stadterweiterung bis zum Erftkanal (Hafenbecken 1) verlängerten Tunnelstecke der Erftmühlengrabens. Der tonnengewölbte, aus Feldbrandziegeln und wenigen Basaltblöcken gemauerter mit einer Länge von 17 m der Straßenbreite zwischen den Baufluchten der Niederstraße. Mittlere Innenhöhe und –breite 210/75 cm. Der Kanal ist in seiner ursprünglichen Doppelfunktion als „Verrohrung“ des Stadtgrabens unter der Zufahrtsstraße und als Mühlenkanal ein seltenes Zeugnis der mittelalterlichen Ingenieurbautätigkeit in Neuss. Reparatur- und Ausbauspuren spiegeln die bis heute fortdauernde Nutzung. An der Erhaltung und weiteren Nutzung des Kanals besteht aus stadt- und technikgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. |