Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. W 042 |
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Standort: Wallstraße 5, D 41061 Mönchengladbach - Mitte GPS: 51o 11' 44,1" N 06o 26' 23,1" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1863-1879 Tag der Eintragung als Denkmal 5. April 2012 Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohngeschäftshaus in Mönchengladbach - Mitte Denkmalbeschreibung: Wohngeschäftshaus;
1863-1879; Historismus Das Gebäude liegt an der
Wallstraße, die nach Niederlegung der mittelalterlichen Stadtmauer im
Bereich des ehemaligen Grabens entstanden ist. Die Wallstraße verbindet
heute die Hindenburgstraße mit der Viersener Straße. Traufständiges, dreiachsiges
und dreigeschossiges Gebäude mit Putzfassade unter sehr flach geneigtem
Pultdach. Über zwei sehr schmalen, liegenden Kellerbelichtungen besitzt
das EG in den beiden rechten Achsen eine große, bodentiefe Fensteröffnung,
die in der Mitte durch eine Gusssäule getragen wird. In der linken
Achse ist der Hauszugang mit alter Holzhaustür über vier Treppenstufen
aus Basaltlava erreichbar. Glatt verputzter Sockel. Das EG zeigt
Quaderputz, das Schaufenster wird von einer profilierten Putzleiste
gerahmt, die Fensterbank ist wulstförmig kräftig ausgeführt. Ein
schmales Gesims leitet zum 1. OG über. Zwischen diesem Gesims und dem
durchlaufenden Sohlbankgesims liegt ein flacher, mit umlaufender Leiste
eingefasster Putzstreifen, der von drei Blattornamenten unterbrochen
wird. Hier hat sich auch eine Halterung für eine Fahnenstange erhalten.
Das OG ist glatt verputzt, die drei hochrechteckigen Fensteröffnungen
besitzen originale Stulpflügelrahmen mit Oberlichtern und eine
umlaufende Putzrahmung, deren Veradachung deutlich vortritt. Darüber
liegt das durchlaufende, ursprüngliche Traufgesims, das vielleicht
nicht lange Bestand hatte, da das Gebäude eventuell sehr bald ein 2. OG
erhielt. Das 2. OG ist flach verputzt, die Fensteröffnungen erhielten
keine Putzrahmungen. Die Rückseite ist
backstreinsichtig. Die stehenden Fensterformate besitzen einen leichten
Stichbogen, alte Rahmen haben sich erhalten. Im Inneren sind die
Grundrisse wohl weitgehend erhalten. Im Eingangsbereich liegt ein
schachbrettförmig verlegter Natursteinbelag aus quadratischen
Blaustein- und Marmorplatten. Stuckleisten haben sich ander Decke
erhalten. Aus dem EG läuft in das 2. OG eine bauzeitliche, sehr steile
und leicht gewendelte Holztreppe mit Antrittspfosten, gedrechselten
Balustern und durchgehendem Handlauf. Die Flur- und Treppenhauswände
zeigen Wandmalereien des späten 19. Jh. in erstaunlich großem Umfang
und guter Erhaltung, die als Schablonenmalerei entstanden sind. Kasetten
sind mit gemalten, dreidimensional wirkenden Leisten gerahmt. Das Gebäude ist zwischen
1863 und 1879 im Bereich unmittelbar vor der mittelalterlichen
Stadtmauer erbaut worden. Im Adressbuch von 1883 ist es als Haus 42a erwähnt.
Geplant als zweigeschossiges Gebäude, scheint es sehr schnell –
vielleicht aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs während der
Industrialisierungsphase in Mönchengladbach - aufgestockt worden zu
sein. Die Hoffassade zeigt keine Baunaht, sie scheint daher zu belegen,
dass das Gebäude aus einem Guss entstanden ist. Der Erhaltungszustand der Gebäude ist altersentsprechend, denn neue Nutzungsanforde-rungen haben jeweils deutliche Spuren hinterlassen und zu baulichen Eingriffen geführt. Bemerkenswert sind die gut erhaltenen Wandmalereien und die durchgehende Innentreppe. Die Wände zeigen einen originalen,aber ergänzungsbedürftigen Lehminnenputz. Bei dem Gebäude handelt es
sich um ein während der Industrialisierungsphase erbautes
Dreifensterhaus. Als eines der älteren Objekte aus einer in Mönchengladbach
nicht üppig dokumentierten Epoche besitzt es trotz seiner nur in Teilen
(Flur und Treppenhaus mit Wandmalereien) gut erhaltenen Innenausstattung
und der Fragen, die die Gestaltung der Straßenfassade aufwirft, einen
hohen ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Dokumentationswert. Das
Objekt ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und der Städte
und Siedlungen. An
seiner erhaltung besteht ein öffentliches Interesse aus
wissenschaftlichen, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
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