Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
||
Nr. St 032 |
||
Standort: Staufenstraße 12, D 41061 Mönchengladbach - Mitte GPS: 51o 11' 52,7" N 06o 25' 45,0" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1909 Tag der Eintragung als Denkmal 10. September 1996 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
|
|
Wohnhaus in Mönchengladbach - Mitte Denkmalbeschreibung: Die Staufenstraße liegt im nördlichen
Stadterweiterungsgebiet unmittelbar vor der die heutige
Hermann-Piecq-Anlag eüberspannenden Brücke. Hier liegt das Gebäude
auf der nördlichen, später bebauten Straßenseite innerhalb eines
geschlossenen Ensembles sieben zeitgleicher Wohnhäuser (Nr. 12, 14, 16,
18, 20, 22, 24), die sich in ihrer baulichen Struktur deutlich von denen
der gegenüberliegenden Seite absetzen. Ein freistehender
zweigeschossiger Putzbau mit hochaufragendem Satteldach und ausgebautem
Dachgeschoß. Asymmetrische Fassadengliederung unter Betonung der
Eingangsachse mit Erker und Giebel. Erschließung des Hauses durch eine
hochgezogene, stichbogenförmige Eingangsnische; links flankierend eine
zweite, wie das angrenzende Garagentor scheitrecht abschließende Türöffnung.
Alle Fenster in unregelmäßiger Anordnung und verschiedenen Größen
und Ausbildungen. Im Hochparterre links ein breites in dreiteiliger
Gliederung. Rechts daneben ein dreifach gebrochener Erker mit einem
pagodendachähnlichen Abschluß und drei hochrechteckigen Fenstern; die
seitlichen schmaler proportioniert. Das erste Obergeschoß öffnen links
zwei gleichförmig rundbogig abschließende Fenster; rechts über dem
Erker ein Fenster, das in Form und Gestalt dem Mittelfenster des Erkers
entspricht. Die Dachfläche durchbricht eine geschweifte Gaube mit einem
hochovalen Fenster; den Giebel belichten zwei glatt in die Wandfläche
eingeschnittene Hochrechteckfenster analog dem des darunterliegenden. Im
geschweiften Giebelfeld ein stehendes Ochsenauge. Die sparsame
Stuckornamentik des ansonsten glatt verputzten Hauses beschränkt sich
auf geometrisch formulierten Brüstungsschmuck (Erker), zurückhaltend
gefaßte Fensterrahmungen und Giebelumriß. Die Unterschutzstellung erfolgt aus städtebaulichen Gründen und architekturhistorischen Gründen. |