Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

Nr. St 032

 

Standort:

Staufenstraße 12, D 41061 Mönchengladbach - Mitte

GPS:

5111' 52,7" N   06o 25' 45,0" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1909

Tag der Eintragung als Denkmal

10. September 1996

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Mönchengladbach - Mitte

Denkmalbeschreibung:  

Die Staufenstraße liegt im nördlichen Stadterweiterungsgebiet unmittelbar vor der die heutige Hermann-Piecq-Anlag eüberspannenden Brücke. Hier liegt das Gebäude auf der nördlichen, später bebauten Straßenseite innerhalb eines geschlossenen Ensembles sieben zeitgleicher Wohnhäuser (Nr. 12, 14, 16, 18, 20, 22, 24), die sich in ihrer baulichen Struktur deutlich von denen der gegenüberliegenden Seite absetzen. Ein freistehender zweigeschossiger Putzbau mit hochaufragendem Satteldach und ausgebautem Dachgeschoß. Asymmetrische Fassadengliederung unter Betonung der Eingangsachse mit Erker und Giebel. Erschließung des Hauses durch eine hochgezogene, stichbogenförmige Eingangsnische; links flankierend eine zweite, wie das angrenzende Garagentor scheitrecht abschließende Türöffnung. Alle Fenster in unregelmäßiger Anordnung und verschiedenen Größen und Ausbildungen. Im Hochparterre links ein breites in dreiteiliger Gliederung. Rechts daneben ein dreifach gebrochener Erker mit einem pagodendachähnlichen Abschluß und drei hochrechteckigen Fenstern; die seitlichen schmaler proportioniert. Das erste Obergeschoß öffnen links zwei gleichförmig rundbogig abschließende Fenster; rechts über dem Erker ein Fenster, das in Form und Gestalt dem Mittelfenster des Erkers entspricht. Die Dachfläche durchbricht eine geschweifte Gaube mit einem hochovalen Fenster; den Giebel belichten zwei glatt in die Wandfläche eingeschnittene Hochrechteckfenster analog dem des darunterliegenden. Im geschweiften Giebelfeld ein stehendes Ochsenauge. Die sparsame Stuckornamentik des ansonsten glatt verputzten Hauses beschränkt sich auf geometrisch formulierten Brüstungsschmuck (Erker), zurückhaltend gefaßte Fensterrahmungen und Giebelumriß.

Die Unterschutzstellung erfolgt aus städtebaulichen Gründen und architekturhistorischen Gründen.