Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. L 041 |
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Standort: Luisenstraße 173, D 41061 Mönchengladbach - Mitte GPS: 51o 11' 29,4" N 06o 25' 17,4 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1908 Tag der Eintragung als Denkmal 17. November 1997 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Mönchengladbach - Mitte
Die Objekte Nr. 167 - 173 sind Teil einer geschlossenen Häuserzeile Denkmalbeschreibung: Die Luisenstraße liegt
unmittelbar südwestlich des historischen Ortskerns. Das Wohnhaus ist
ein zweieinhalbgeschossiger
Putzbau mit hoch ausgebildetem Mansarddach. Mit seiner asymmetrischen
Fassadengliederung unter Betonung des rechten Gebäudeabschnittes
mittels Erker und breitgelagertem Giebel entspricht das Gebäude dem
Formenkanon des zeittypischen, innerstädtischen
Einfamilienreihenhauses. Horizontal gegliedert wird das Gebäude durch
Sockelgesims, Quaderimitation im Erdgeschoß und schmal profiliertes
Stockwerkgesims. Linksseitige Erschließung des Hauses mittels des knapp
überdachten Einganges unter einem gesimsüberkrönten Oberlicht. Alle
Fenster der Fassade sind als scheitrecht abschließende Hochrechtecke in
geschoßweise variierenden Dimensionierungen und Einfassungen
ausgebildet. Zweiflügelig, mit einer schlichten Putzrahmung gefaßt, präsentieren
sich die beiden Erdgeschoßfenster. Das über der Eingangsachse
angeordnete Fenster des Obergeschosses ist dreiteilig formuliert und mit
einer schlusssteinbesetzten Rahmung betont. Die drei Fensteröffnungen
des kastenförmigen Erkers mit Dreieckgiebel sind entweder schmucklos in
die Wandfläche eingeschnitten (Seitenfenster) oder mit einer Rahmung
analog der des linken Fensters gefaßt. Im Giebelfeld zwei schmale,
durch Fensterbank- und Verdachungsgesims verbundene Fensteröffnungen.
Die Dachfläche durchbricht ein breites, vierteiliges Fenster. Die
insgesamt sparsam eingesetzte Stuckornamentik beschränkt sich im
wesentlichen auf von Rankenwerk umschlungene Kartuschendarstellungen in
den beiden Giebelfeldern. Eine Unterschutzstellung erfolgt daher aus architekturhistorischen und städtebaulichen Gründen. |