Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. K 084 |
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Standort: Klumpenstraße 45, D 41066 Mönchengladbach - Damm GPS: 51o 13' 08,1" N 06o 28' 36,0 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts Tag der Eintragung als Denkmal 9. Oktober 1995 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Hofanlage in Damm
Denkmalbeschreibung: Die Klumpenstraße ist eine
der ältesten Wegeführungen der Honschaft Damm. Offene vierseitige
Hofanlage in Fachwerkbauweise; teilweise in Backstein erneuert. Noch in
der ursprünglichen Aufteilung und Anordnung von Wohnhaus und
Wirtschaftsgebäuden. Die Zufahrt zum Innenhof mit Wohnhaus, Stallungen
und Scheune erfolgt straßenseitig durch ein traufständiges Torhaus in
Ständer-Binder Konstruktion, die in ihrer Unregelmäßigkeit partielle
Eingriffe erkennen läßt. Ein flach geneigtes Satteldach schließt das
Gebäude ab. Die Westseite des Hofgevierts nimmt das zweigeschossige,
quererschlossene Wohnhaus ein, dessen originale Fachwerkkonstruktion im
linken Fassadenabschnitt des Erdgeschosses durch Massivmauerwerk ersetzt
wurde. Die Erschließung des Hauses erfolgt sowohl von der Mitte als
auch von der rechten Außenachse. Über der Haustüre
Datierungsinschrift: "IME MMS 1838". Alle Fenster sind als
gleichförmige Rechtecke ausgebildet, wobei die des linken
Fassadenabschnittes (EG) durch einen segmentbogigen Abschluß überhöht
werden. Die beiden Fenster des linken Fassadenbereiches sind in regelmäßigen
Abständen angordnet; die weiteren zwei in variierenden Abständen in
das hier verunklärte Balken-/Riegelgefüge eingebunden. Von den drei
Fenstern des Obergeschosses sind die der rechten Fassadenhälfte jeweils
mittig in das entsprechende Gebinde eingefügt; das linke Fenster nimmt
die Achse des Erdgeschoßfensters auf. Die straßenseitige Giebelfront
ist durchgängig in kleinteilige Gefache gegliedert und wird von analog
ausgebildeten Rechteckfenstern geöffnet. Das Dachgeschoß belichten
zwei kleine Fensterluken, die in einteilige Schlagläden eingelassen
wurden. Ein Satteldach in Tonziegeldeckung (neueren Datums) und
verschieferten Ortgängen schließt das Gebäude ab. Die dem Wohnhaus
gegenüberliegende Scheune ist in Backsteinbauweise 1933 (Auskunft der
Eigentümerin) als Ersatz eines Fachwerk-Vorgängerbaues errichtet
worden und nicht in die denkmalwerte Substanz einzubeziehen. Der
umgebende Bauerngarten mit Obstwiese ist als schützenswerter
Bestandteil des Objektes mit in die Denkmalliste einzutragen. Die Unterschutzstellung des Objektes liegt aus volks- und hauskundlichen sowie siedlungsgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. |