Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. H 104 |
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Standort: Hardter Straße 529, D 41179 Mönchengladbach - Koch GPS: 51o 11' 12,8" N 06o 20' 29,5 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1869 Tag der Eintragung als Denkmal 7. September 1988 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Backstein - Hofanlage in Koch Das Objekt liegt an der
Hardter Straße in Koch unmittelbar nördlich der Abzweigung "Koch".Vierseitig
geschlossene Backsteinhofanlage, bestehend aus dem Wohnhaus und
ehemaligen Wirtschaftsbauten wie z. B. Stallungen, Scheune und Remise.
Wohnhaus: An der Hardter Straße steht das traufständige,
zweigeschossige und siebenachsige Wohnhaus unter Satteldach. In den
beiden linken (südlichen) Achsen eine korbbogige Toreinfahrt, flankiert
von zwei Radabweisern und geschlossen von einem doppelflügeligen
Holztor. Im Scheitel ein Schlussstein mit der inschriftlichen Datierung
1869. Die Einfahrt wird im OG von einem Wohnraum mit zwei Fenster überbaut.
Daran nach Norden folgen die weiteren fünf Achsen des Wohnhauses mit
dem mittelaxial angeordneten, von einem Blausteingewände eingefassten
Hauszugang. An der Straße "Koch" ist eine nachträglich
vermauerte Durchfahrt in den Innenhof abzulesen. Auf der Nordseite steht
die ehemalige Stallung. Sie überdeckt die vier nördlichen Achsen des
Wohnhauses, schließt aber durch die Anordnung eines schmalen Laufganges
nicht direkt an die Rückfassade des Wohngebäudes an. Der Stall ist im
EG durch kleine Halbrundfenster und einen breiten, von einem Schiebetor
geschlossenen Zugang geprägt. Sein OG diente der Lagerung von Heu und
Stroh, wie auch noch an dem mittig angeordneten Dachhaus zu erkennen
ist. Die Hebevorrichtung zum Einlagern des Bergegutes ist nicht mehr
erhalten. Nach Westen schließt dieser Baukörper durch eine zum Hof
breit geöffnete, überdachte Remise ab. Nach Westen schließt den Hof
eine große Backsteinscheune unter Satteldach ab. Ein weiter Dachüberstand
schützt den unmittelbar vorgelagerten Bereich des Innenhofes. Über ein
zweiflügeliges großes Tor mit rundem Abschluss ist sie an den Innenhof
angebunden. Die in ihrer Westfassade angeordnete und nach außen führende
zweite Öffnung wurde nachträglich eingebrochen. Sie wird durch ein
Schiebetor verschlossen. Das Objekt ist aus städtebaulichen, orts- / siedlungshistorischen und volkskundlichen Gründen als Baudenkmal schützenswert. |