Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

 Nr. H 086

 

Standort:

Hagelkreuzstraße 44,   D 41061 Mönchengladbach - Mitte

GPS:

5112' 04,8" N   06o 25' 48,6 O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1906

Tag der Eintragung als Denkmal

6. Dezember 1994

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Mönchengladbach - Mitte

 

Denkmalgeschützte Häuser in der Hagelkreuzstraße

Denkmalbeschreibung:  

Die Hagelkreuzstraße liegt im nördlichen Stadterweiterungsgebiet zwischen dem Neuen Wasserturm und dem Bunten Garten. In Gestalt einer jeweils achsial-symmetrisch gegliederten Doppelfassade errichtetes, zweigeschossiges Wohnhaus in einer Mischbauweise von Putz und Keramikplättchen. Architektonisch akzentuiert durch je einen Schweifgiebel auf jeder Fassadenhälfte. Die horizontale Gliederung übernimmt neben einem Sockel- und gesprengten Traufgesims die differenzierte Fassadenoberfläche von bossierter Quaderimitation im Sockel- und Erdgeschoß und die farblich abgesetzte Klinkerverkleidung im oberen Fassadenbereich. Rechts im EG die tief eingeschnittene Eingangsnische mit profilüberkröntem, scheitrechtem Sturz; im Sockelgeschoß des selben Fassadenabschnittes links ein schlichter Kellerzugang. In jeder Haushälfte differenziert ausgeführte Fenstergliederungen und -formen. Im EG des rechten Fassadenteils drei in rhythmisierten Achsabständen angeordnete Hochrechteckfenster; im OG vier analog ausgebildete, jedoch reicher gerahmte und in der Mittelachse durch eine übergreifende Rahmung paarweise zusammengefasste Öffnungen. Darüber im Giebelfeld zwei kleiner dimensionierte, mittels Putzband gleichfalls gekoppelte Fenster. Das Erd- und OG der linken Haushälfte öffnen jeweils zwei gleichförmige, breiter dimensionierte Hochrechteckfenster in größerem Achsabstand; die des OG analog der rechten Fassade in aufwendigerer Rahmung mit Brüstungsschmuck. Die Öffnungen des Giebelfeldes entsprechen bis auf eine reichere Rahmung denen des rechten Giebels. Ein modifiziertes Mansarddach in Schieferdeckung schließt das Gebäude ab. Die flach aufgelegte Stuckornamentik beschränkt sich im wesentlichen auf Fenster-, Türeinfassungen und Giebeldekor und zitiert geometrische und vegetabilische Formen des Jugendstils.

Eine Unterschutzstellung des Objektes liegt daher primär aus städtebaulichen und nur sekundär aus architekturhistorischen Gründen im öffentlichen Interesse.