Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. H 086 |
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Standort: Hagelkreuzstraße 44, D 41061 Mönchengladbach - Mitte GPS: 51o 12' 04,8" N 06o 25' 48,6 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1906 Tag der Eintragung als Denkmal 6. Dezember 1994 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Mönchengladbach - Mitte
Denkmalgeschützte Häuser in der Hagelkreuzstraße Denkmalbeschreibung: Die Hagelkreuzstraße liegt
im nördlichen Stadterweiterungsgebiet zwischen dem Neuen Wasserturm und
dem Bunten Garten. In Gestalt einer jeweils achsial-symmetrisch
gegliederten Doppelfassade errichtetes, zweigeschossiges Wohnhaus in
einer Mischbauweise von Putz und Keramikplättchen. Architektonisch
akzentuiert durch je einen Schweifgiebel auf jeder Fassadenhälfte. Die
horizontale Gliederung übernimmt neben einem Sockel- und gesprengten
Traufgesims die differenzierte Fassadenoberfläche von bossierter
Quaderimitation im Sockel- und Erdgeschoß und die farblich abgesetzte
Klinkerverkleidung im oberen Fassadenbereich. Rechts im EG die tief
eingeschnittene Eingangsnische mit profilüberkröntem, scheitrechtem
Sturz; im Sockelgeschoß des selben Fassadenabschnittes links ein
schlichter Kellerzugang. In jeder Haushälfte differenziert ausgeführte
Fenstergliederungen und -formen. Im EG des rechten Fassadenteils drei in
rhythmisierten Achsabständen angeordnete Hochrechteckfenster; im OG
vier analog ausgebildete, jedoch reicher gerahmte und in der Mittelachse
durch eine übergreifende Rahmung paarweise zusammengefasste Öffnungen.
Darüber im Giebelfeld zwei kleiner dimensionierte, mittels Putzband
gleichfalls gekoppelte Fenster. Das Erd- und OG der linken Haushälfte
öffnen jeweils zwei gleichförmige, breiter dimensionierte
Hochrechteckfenster in größerem Achsabstand; die des OG analog der
rechten Fassade in aufwendigerer Rahmung mit Brüstungsschmuck. Die Öffnungen
des Giebelfeldes entsprechen bis auf eine reichere Rahmung denen des
rechten Giebels. Ein modifiziertes Mansarddach in Schieferdeckung schließt
das Gebäude ab. Die flach aufgelegte Stuckornamentik beschränkt sich
im wesentlichen auf Fenster-, Türeinfassungen und Giebeldekor und
zitiert geometrische und vegetabilische Formen des Jugendstils. Eine Unterschutzstellung des Objektes liegt daher primär aus städtebaulichen und nur sekundär aus architekturhistorischen Gründen im öffentlichen Interesse.
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