Denkmale in der Stadt Mönchengladbach

 Nr. G 050

 

Standort:

Großheide 375,   D 41063 Mönchengladbach - Windberg

GPS:

5112' 54,2" N   06o 25' 02,9 O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1927

Tag der Eintragung als Denkmal

7. September 1995

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wohnhaus in Windberg

 

Die Häuser Großheide 373, 375, und 377 bilden eine  Einheit

Denkmalbeschreibung:  

Im Nord-Osten des Stadtteils Windberg, in der "Großen Heide", steht das Wohnhaus. Das Gebäude wurde als betonter Mittelpunkt einer formalgestalterisch aufeinanderbezogenen Dreihäusergruppe errichtet. Es ist als zweigeschossiger Putzbau auf sternförmigem Grundriß in den Formen eines kubistischen Expressionismus ausgeführt. Horizontalgliederung durch abgesetzten Kellersockel und weit vorkragendes Traufgesims. Erschließung des Gebäudes von der rechten Seitenachse. Eine einläufige Treppe führt zum mehrfach profilierten Hauseingang, den ein konsolgestütztes Holz- Vordach schützt. Die differenziert formulierten Fensteröffnungen betonen in ihrer Anordung das Außergewöhnliche der Baukörperform. Die mittelachsiale, spitzwinklige Gebäudeausbildung zeigt im Erdgeschoß an jeder Seite jeweils ein hohes Rundbogenfenster; darüber im Obergeschoß zwei kleiner dimensionierte Rechteckfenster. In der ebenen Wandfläche rechts und links flankierend in beiden Geschossen jeweils ein kleines Hochrechteckfenster in geschoßweise versetzter Anordnung. An allen Fenstern (der Vorderfront) Schlagläden neueren Datums. An den Seitenfronten in jedem Geschoß ein einzelnes Fenster als Querrechteck. Der Rückfront vorgelagert ist ein späterer Anbau (vor dem 2. Weltkrieg) in segmentbogiger Auswölbung. Die Wandfläche des Souterrains ist in ganzer Breite als Fensterbildung aufgelöst; die Rundung des darüberliegenden Geschosses öffnen fünf, durch ein Sohlbankgesims miteinanderverbundene Rundbogenfenster. Die große Dachterrasse des Vorbaus erschließt das Obergeschoß des ursprünglichen Gebäudes, das auch hier noch den original sternförmigen Grundriß aufweist. Der dem Souterrain rechts angegliederte, langgestreckte Anbau ist aus den 70er Jahren und nicht schützenswert. Ein schiefergedecktes Glockendach mit drei rundbogigen Gauben schließt das Gebäude ab. Der zum Straßenraum hin abgrenzende Vorgarten ist ohne Einfriedung in die Unterschutzstellung einzubeziehen.

Eine Unterschutzstellung liegt aus städtebaulichen, architekturhistorischen Gründen im öffentlichen Interesse.