Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. G 050 |
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Standort: Großheide 375, D 41063 Mönchengladbach - Windberg GPS: 51o 12' 54,2" N 06o 25' 02,9 O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1927 Tag der Eintragung als Denkmal 7. September 1995 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Windberg
Die Häuser Großheide 373, 375, und 377 bilden eine Einheit Im Nord-Osten des Stadtteils
Windberg, in der "Großen Heide", steht das Wohnhaus. Das Gebäude
wurde als betonter Mittelpunkt einer formalgestalterisch
aufeinanderbezogenen Dreihäusergruppe errichtet. Es ist als
zweigeschossiger Putzbau auf sternförmigem Grundriß in den Formen
eines kubistischen Expressionismus ausgeführt. Horizontalgliederung
durch abgesetzten Kellersockel und weit vorkragendes Traufgesims.
Erschließung des Gebäudes von der rechten Seitenachse. Eine einläufige
Treppe führt zum mehrfach profilierten Hauseingang, den ein konsolgestütztes
Holz- Vordach schützt. Die differenziert formulierten Fensteröffnungen
betonen in ihrer Anordung das Außergewöhnliche der Baukörperform. Die
mittelachsiale, spitzwinklige Gebäudeausbildung zeigt im Erdgeschoß an
jeder Seite jeweils ein hohes Rundbogenfenster; darüber im Obergeschoß
zwei kleiner dimensionierte Rechteckfenster. In der ebenen Wandfläche
rechts und links flankierend in beiden Geschossen jeweils ein kleines
Hochrechteckfenster in geschoßweise versetzter Anordnung. An allen
Fenstern (der Vorderfront) Schlagläden neueren Datums. An den
Seitenfronten in jedem Geschoß ein einzelnes Fenster als Querrechteck.
Der Rückfront vorgelagert ist ein späterer Anbau (vor dem 2.
Weltkrieg) in segmentbogiger Auswölbung. Die Wandfläche des
Souterrains ist in ganzer Breite als Fensterbildung aufgelöst; die
Rundung des darüberliegenden Geschosses öffnen fünf, durch ein
Sohlbankgesims miteinanderverbundene Rundbogenfenster. Die große
Dachterrasse des Vorbaus erschließt das Obergeschoß des ursprünglichen
Gebäudes, das auch hier noch den original sternförmigen Grundriß
aufweist. Der dem Souterrain rechts angegliederte, langgestreckte Anbau
ist aus den 70er Jahren und nicht schützenswert. Ein schiefergedecktes
Glockendach mit drei rundbogigen Gauben schließt das Gebäude ab. Der
zum Straßenraum hin abgrenzende Vorgarten ist ohne Einfriedung in die
Unterschutzstellung einzubeziehen. Eine Unterschutzstellung liegt aus städtebaulichen, architekturhistorischen Gründen im öffentlichen Interesse.
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