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Denkmale in der Stadt Mönchengladbach |
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Nr. D 025 |
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Standort: Dünner Straße 163, D 41066 Mönchengladbach - Neuwerk GPS: 51o 13' 27,5" N 06o 27' 58,9 O Zuständigkeit: Stadt Mönchengladbach Baujahr: Dreiviertel des 19. Jahrhunderts Tag der Eintragung als Denkmal 9. Oktober 1995 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Schule in Neuwerk Denkmalbeschreibung: Abseits des Neuwerker
Ortszentrums an der Einmündung des Gatherweges in die Dünner Straße
steht das traufständiges Backsteingebäude von zwei Geschossen und fünf
Achsen; rückwärtig bzw. seitlich drei Anbauten in Form einer
vierseitig geschlossenen Anlage. Achsialsymmetrisch gegliedert durch
mittigen Hauszugang, den eine Werksteinrahmung (Liedberger Sandstein)
mit Putz-Supraporte (Graf-Haeseler-Wappen) betont. Innerhalb der
volutenverzierten Einfassung zwei Putten, die einen Wappenschild halten.
Die gleichförmig hochrechteckig mit gemauertem Sturz ausgebildeten
Fenster sind in regelmäßigen Abständen angeordnet und gleichfalls mit
Sohlbänken aus Liedberger Sandstein ausgestattet. An den Fenstern des
Erdgeschosses Schlagläden. An der rechten Gebäudeecke eine
Erinnerungstafel: "Graf-Haeseler-Schule für Gartenbau und
Haushaltungsunterricht Zur Erinnerung an das 25-jährige Regierungsjubiläum
des Kaisers Wilhelm II.; errichtet von der Gemeinde Neuwerk im Jahre
1913." Ein Satteldach in Ziegeldeckung (jüngeren Datums) schließt
das Gebäude ab. Die östliche Giebelseite ist in drei gleichwertige
Achsen gegliedert; die Fenster analog denen der Straßenfassade
ausgebildet und mit Schlagläden (EG) versehen. Im Giebelfeld zwei
kleiner dimensionierte Fensteröffnungen. Versetzt zwischen den
Geschossen vier Maueranker. Rechts an die Giebelwand anschließend ein
eingeschossiger, langgestreckter Anbau mit zinnenförmigem Abschluß.
Die westliche, verputzte Giebelwand ist entsprechend gegliedert; das
mittlere Fenster des Obergeschosses jedoch vermauert. An den Fenstern
der beiden Hauptgeschosse Schlagläden. Die Unterschutzstellung liegt aus architekturhistorischen und orts- und schulgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. |