Denkmale in der Gemeinde Titz |
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Nr. 2 |
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Standort: Düppelsmühle, D-52445 Titz GPS: 51o 00' 07,6" N 06o 26' 30,2" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1829 Tag der Eintragung als Denkmal 19. November 1982 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Düppelsmühle (Bockwindmühle) in Titz Denkmalbeschreibung Die
Düppelsmühle ist eine Bockwindmühle auf einem Backsteinsockel, die
1829 an dieser Stelle errichtet worden ist. Sie ist eine der seltenen
noch erhaltenen Mühlen dieses Types und stellt ein Charakteristikum des
Jülicher und Titzer Landschaftsbildes dar. Es besteht ein höchstes öffentliches
Interesse am Erhalt der Bockwindmühle. Aus
der obigen Darstellung begründet sich das öffentliche Interesse an der
Erhaltung des Wohngebäudes als Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 2 des
Denkmalschutzgesetzes NW vom 11.03.1980 (GV.NW.S. 226). Die
Eintragung in die Denkmalliste erfolgt im Benehmen mit dem Rhein. Amt für
Denkmalpflege in Bonn aufgrund des Beschlusses des Rates der Gemeinde
Titz vom 06.04.1982. |