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Denkmale in der Gemeinde Kreuzau |
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Lfd.-Nr. 59 |
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Standort: Lindenstraße 4, D-52372 Kreuzau - Untermaubach GPS: 50o 43' 38,2" N 06o 27' 15,8" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 1558 Tag der Eintragung als Denkmal 26. März 1985 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Schelfer Hof (ehem. Schöffengericht) in Kreuzau - Untermaubach Denkmalbeschreibung: Bei dem Objekt handelt es sich um ein 2-geschossiges, traufenständiges Fachwerkhaus mit Eingang an der Hofseite mit inschriftlicher Datierung aus dem Jahre 1558. Der Westgiebel ist aus Bruchstein und wurde später vorgesetzt. EG auf hohem Bruchsteinsockel, mit starken Schwellbalken und Eckständern, großen Schrägstreben und Fenstern in Originalgröße. Das OG auf 2 Seiten weit vorkragt auf Bügel, geschweift und mit Originalfenstern, Giebelgeschoß (Drempel) an der Giebelseite leicht vorgezogen. Ein Satteldach auf Pfetten schließt das Gebäude ab.
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