Denkmale in der Stadt Jülich |
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Nr. 65 |
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Standort: Propst - Brechte - Platz / Linnicher Straße, D-52428 Jülich GPS: 50o 55' 35,4" N 06o 21' 19,7" O Zuständigkeit: Stadt Jülich Baujahr: 2. Hälfte 18. Jahrhunderts Tag der Eintragung als Denkmal 12. November 1991 Quellenhinweis: Teilbeschreibung der Denkmalbehörde
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Barockes Torgewände als Teil der Friedhofsmauer in Jülich Denkmalbeschreibung: An der Straßeneinmündung Jülich,
Propst-Brechte-Platz / Linnicher Straße ist als Eingangstor in die
Friedhofsumfassungsmauer ein barockes Torgewände eingebaut. Das Torgewände
stammt aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Material Blaustein,
gerahmt von gequaderten Lisenen, stichbogiger Sturz mit pflanzlich
ornamentierten Keilstein, darüber geschweifter Sturz mit mittlerem
Keilstein in Blattes. Gemäß § 2
Abs. 1 Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von
Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches
Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen
bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen
oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind
und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche,
volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Baudenkmäler sind Denkmäler,
die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen. Das Torgewände ist Teil einer baulichen Anlage und erfüllt somit nach § 2 die Voraussetzung des DSchG. Es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, erhaltenswert aus künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründen. |