Denkmale in der Stadt Jülich

 Nr. 65

 

Standort:

Propst - Brechte - Platz / Linnicher Straße, D-52428 Jülich 

GPS:

5055' 35,4" N   06o 21' 19,7" O

Zuständigkeit:

Stadt Jülich

Baujahr:

2. Hälfte 18. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

12. November 1991

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Barockes Torgewände als Teil der Friedhofsmauer in Jülich

Denkmalbeschreibung:

An der Straßeneinmündung Jülich, Propst-Brechte-Platz / Linnicher Straße ist als Eingangstor in die Friedhofsumfassungsmauer ein barockes Torgewände eingebaut. Das Torgewände stammt aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Material Blaustein, gerahmt von gequaderten Lisenen, stichbogiger Sturz mit pflanzlich ornamentierten Keilstein, darüber geschweifter Sturz mit mittlerem Keilstein in Blattes.

Gemäß § 2  Abs. 1 Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Baudenkmäler sind Denkmäler, die aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen bestehen.

Das Torgewände ist Teil einer baulichen Anlage und erfüllt somit nach § 2 die Voraussetzung des DSchG. Es  ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, erhaltenswert aus künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründen.