Denkmale in der Stadt Jülich

 Nr. 40

 

Standort:

Wolfshovener Straße 217,  D-52428 Jülich - Stetternich

GPS:

5055' 04,7" N   06o 24' 52,8" O

Zuständigkeit:

Nachbarschaft

Baujahr:

1774

Tag der Eintragung als Denkmal

6. Februar 1987

Quellenhinweis:

Teilbeschreibung der Denkmalbehörde

 

 

 

 

Wendelinus - Kapelle in Jülich - Stetternich

Denkmalbeschreibung:

Es handelt sich um einen kleinen, barocken Backsteinsaalbau von 1774, auf einem älteren Vorgängerbau aus Holz, mit einem vorgelagerten, eingezogenem Türmchen, über dem Turm eine kleine achtseitige Laterne mit einer kleinen Glocke und Wetterhahn, verschiefertes Mansarddach, vier Rundbogenfenster, je einem an den Längs- und zwei an der Straßenseite, und dreiachtel Chorabschluß. Portal mit Haupteinfassung, darüber segmentbogige Mariennische mit Statue. Innen: Saal mit Tonnengewölbe und Tonplattenfußboden.

Historische Ausstattung

Folgende historische Ausstattungsstücke bilden mit der Wendelinus-Kapelle eine Einheit im Sinne von § 2 (2) Satz 3 GSchG

a)      neugotischer Altar mit hölzernen Statuen (vor 1774)des Heiligen Wendelinus und Rochus

b)      auf besonderen Postamenten zwei Engelsfiguren und die der Heiligen Franz von Assisi und Antonius von Padua, aus Holz

c)      vier neugotische Bänke

 

Begründung der Denkmaleigenschaft:

Die Wendelinus-Kapelle in Stetternich ist gemäß den Anschauungen und Bedürfnissen der mittelalterlichen Volksfrömmigkeit bedeutend für die Geschichte des Menschen im Sinne des § 2 Abs. I, Satz 2 DSchG. Sie gehört zu den Kleineren, heute kaum bekannten Wallfahrtsstätten des Rheinlandes.

Ihr Name geht auf den Heiligen Wendelinus zurück, der im 6. Jahrhundert als Einsiedler oder Mönch bei Trier gelebt hatte. Er wurde zum Helfer der Bauern, indem er sich besonders des kranken Viehs annahm. Im Mittelalter wurde er zum Mönchheiligen ernannt, zu dessen Grab man nun pilgerte. Dem Wendelin wurden jedoch weniger Pfarrkirchen, als vielmehr Altäre und vor allem viel Kapellen geweiht.

  Am Fest des Heiligen Wendelin wird in Stetternich auf seine Fürbitte hin Schutz vor Krankheit bei Mensch und Tier, vor allem Groß- und Kleinvieh erfleht.