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Denkmale in der Stadt Wegberg |
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Lfd.-Nr. 163 |
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Standort: Eckartstraße - Nähe Flugplatz, D 41844 Wegberg - Wildenrath GPS: 51o 07' 16,8" N 06o 12' 02,3" O Zuständigkeit: Dorfgemeinschaft Wildenrath Baujahr: 1873 Tag der Eintragung als Denkmal 17. November 1998 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde |
Kapelle in Wildenrath
Denkmalbeschreibung: Es handelt sich um ein
kleines Kapellchen außerhalb der bebauten Ortslage von Wildenrath,
unmittelbar am Rande des ehem. Flughafengeländes. Nach lokaler Überlieferung
wurde sie um 1870 u.a. aus Backsteinen der alten Pfarrkirche des Ortes
errichtet. Neben roten Steinen finden sich auch einige andersfarbige
(dunkelgraue) Steine, die ein lebhaftes Äußeres herstellen. Auf
kleinem, annähernd quadratischem Grundriss entwickelt sich die Kapelle
durch einen steilen neogotischen Ziergiebel stark in die Höhe. Seine
dreieckige Schaufläche wird flankiert von niedrigeren Eckbetonungen.
Die Öffnung befindet sich in einer dreifach gestuften Rundbogenblende;
ihr unterer Bereich ist mit modernen glasierten Ziegeln ausgemauert.
Hinter einem vergitterten Törchen befindet sich eine (moderne)
Holzfigur des Johannes d.T. im Halbrelief. Seiten und Rückseite der
Kapelle sind ebenfalls einmal eingestuft, so dass lisenenartige
Eckbetonungen entstehen, die hier allerdings nicht wie vorne über die
Trauflinie hinausreichen. Auf der Rückseite sind sie mit einem eckig
gemauerten Bogen miteinander verbunden. Das Dach der Kapelle ist
hinter dem hoch aufragenden Ziergiebel flach geneigt; ebenso wie der
Giebel ist es mit einer Betonschicht abgedeckt. Die Kapelle dient nach wie
vor als Gedenk- und Andachtsstätte. Am Patroziniumstag ist sie Ziel
einer Prozession. Sie ist daher bedeutend für Wildenrath
(Stadt Wegberg). Da ihre historische in zeittypischer
Formensprache nicht uninteressant gestaltete Bausubstanz zwar nicht mehr
vollumfänglich, aber dennoch in ausreichender Menge und Anschaulichkeit
noch erhalten ist und von volkstümlicher Religiösität
in Wildenrath Zeugnis abgelegt, besteht im Sinne des
Denkmalschutzgesetzes an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, hier
ortsgeschichtlichen sowie volkskundlichen Gründen ein öffentliches
Interesse. Als unbedingt zugehörig anzusehen ist die „Kulisse“ aus
vier (ehemals fünf) Linden.
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