Denkmale in der Stadt Wegberg |
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Lfd.-Nr. 162 |
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Standort: In Beecker Bissen 9, D 41844 Wegberg - Bissen GPS: 51o 07' 32,2" N 06o 19' 02,2" O Zuständigkeit: Privat Baujahr: 19. Jahrhundert Tag der Eintragung als Denkmal 11. Dezember 1997 Quellenhinweis: Beschreibung der Denkmalbehörde
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Wohnhaus in Beecker Bissen
Denkmalbeschreibung: Im Jahre 1910 wurde ein Plan
zu einem projektierten Wohnhaus für den Eigentümer erstellt. Der Plan
ist beim Eigentümer, einem Nachfahren des Erbauers erhalten. Es war ein giebelständiger
Hauptbaukörper über quadratischem Grundriss mit großzügigem
Treppenhaus und von hier erschlossenen drei Wohnräumen geplant. Von der
Straße etwas zurückliegend sollte ein traufständiger Anbau mit
Toreinfahrt angebaut werden. Das Mansarddach erlaubte einen fast
zweigeschossigen Ausbau, wobei sich straßenseitig sogar im Spitzboden
noch Kammern befanden. Die Giebelfassade gliederte sich in zwei eng bei
einander liegenden Achsen, zu denen auch die Eingangsachse gehörte und
eine mit etwas größerer Fensteröffnung. Die trapezförmige Giebelfläche
des Dachgeschosses war metrisch aufgeteilt. Über der Hofeinfahrt war
eine Schleppgaube geplant. Die Gartenseite nahm die Formen der Straßenfassade
auf. Hier wechselt nur die Anordnung: die breitere Achse wurde hier
durch die das Treppenhaus kennzeichnenden Fenster gebildet. In der
Traufseite durchbrach ein Quergiebel die Mansardenfläche. Den Dachraum
belichteten Fledermausgauben. Das fast zweigeschossige
verputzte Gebäude mit Ziegelsteinsockel und Mansardendach wurde 1911-12
vom Großvater des heutigen Besitzers errichtet. Es erhielt tatsächlich
einen eingeschossigen vierachsigen Anbau, der in Backstein ausgeführt
wurde. Die Fenster sind mit Rolläden mit verzierten Zinkabdeckungen der
Bauzeit verschließbar. Die Haustür und die Fenster sind, der
Entstehungszeit entsprechend, holzsichtig lackiert und ebenfalls mit
Zierrat aus der Zeit kurz vor dem ersten Weltkrieg versehen. Die
Fassaden und Innenraumgestaltung weist einen für seine Lage
erstaunlichen städtischen Charakter auf. Das Gesims ist unterseitig
kassetiert, der Flur mit sehr schöne Jugendstilkacheln beleg und darüber
stuckiert. Der Stuck in den Räumen nimmt bereits die Formen des Art
Deco auf. Die Räume im Erdgeschoß sind, wie für solche Häuser zu
erwarten, im reicher dekoriert als die im Obergeschoß. Auch hier findet
sich noch Stuck an. In dem linksseitigen Backsteinanbau befand sich
ursprünglich ein „Tante Emma Laden“. Dieser Laden wurde vom
Bauherrn, einem Landwirt, Lebensmittelimporteur und –händler
betrieben. Er versorgte die ersten Rheydter Genossenschaften mit
Lebensmitteln. Einige Kunden des Erbauers lebten in Berlin. Hier lernte
der Bauherr den modernen städtischen Wohnbau kennen und übertrug ihn
nach Wegberg- Bissen. Sein Sohn führte den Lebensmittelgroßhandel
fort, bis der Strukturwandel auch auf diesem Gebiet mittelständischen
Betrieben die Existenz unmöglich machte. Die Feststellung des öffentlichen Interesses für den Denkmalwert nach DSchG NW gründet sich auf folgende Beurteilungskriterien: - Die Ortsbesichtigung erbrachte: 1. Das Objekt ist nicht als Denkmal im Ensemble aufzufassen, da es ohne jeden Zusammenhang mit ensemblebildenden Bauwerken steht. 2. Sowohl die ursprüngliche Fassadengestaltung als auch die innere Aufgliederung und Dekoration ist nachvollziehbar. Der Betrieb fügt sich trotz seiner Modernität in das Baugefüge von Bissen ein. 3. Die Untersuchung der betreffenden Archivalien lieferte folgende im § 2 aufgelistete Bedeutungsinhalte. Das Objekt ist ortsgeschichtlich für Wegberg bedeutend und durch seinen Bauherrn und Nutzer auch für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Es handelt sich um ein weiteres Objekt in der Reihe der Wegberger Unternehmervillen mit angeschlossenem Gewerbebereich. Es ergänzt den Überblick an Bauten vom 18. bis 19. Jahrhundert um eines aus dem Anfang dieses Jahrhunderts. Die für ländliche und kleinstädtische Bereiche häufigere Kombination des bäuerlichen Anwesens mit einem kaufmännischen Gewerbebetrieb ist hier noch relativ ablesbar dokumentiert. Das Wohnhaus selbst ist fast unberührt über die Wirren des Zweiten Weltkrieges gelangt, wie der Vergleich mit der Planung und alten Fotos nachweist. Als typische Gestaltung der Zeit zwischen Jahrhundertwende und Erstem Weltkrieg liegen die für ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung eines Denkmals vom Gesetz geforderten wissenschaftlichen, hier insbesondere bauhistorische, Gründe vor. Die heute nicht mehr übliche Mischung von landwirtschaftlichem- und gewerblichen Betrieb begründet das öffentliche Interesse nach Denkmalschutzgesetz volkskundlich und seine Lage und Integration in den Bestand städtebaulich.
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