Denkmale in der Stadt Wegberg

Lfd.-Nr. 159

 

Standort:

Rödgener Straße 78 - 82, D 41844 Wegberg - Dalheim

GPS:

5108' 49,4" N   06o 11' 02,2" O

Zuständigkeit:

Firmengelände Fa. Leeser

Baujahr:

um 1940

Tag der Eintragung als Denkmal

30. März 1993

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

Westwallbunker in Dalheim

Denkmalbeschreibung:

Am Nordrand der Ortslage Rödgen steht östlich der Rödgener Straße ein Bunker des Westwalls. 

Der 8,80 x16,10 m Bunker hat außer den beiden Mannschaftsräumen (a und b), in denen 27 Mann untergebracht werden konnten, noch die sog. Flankierungsanlage ( c ). Sie diente der Sicherung beider Eingänge, und von hier führte der Noteinstieg ins Freie. Rechts ist der Kampf- oder Beobachtungsraum an den Bunker angebaut, dessen Maschinengewehrscharte den durch die Niederung  des Helpensteiner Baches verlaufendem Damm der Rödgener Straße sichern sollte.

Am 28. 5. 1938 gab Adolf Hitler den Befehl für den beschleunigten Ausbau des Westwalls. Bereit am 1. 6. 1938 übernahm das Heeresgruppenkommando 2 die Oberleitung des Ausbaues. Entlang der belgischen und niederländischen  Grenze entstand bis zum Herbst 1940 eine aus teilweise zwei hintereinander gestaffelten Linien bestehende Bunkerstellung.

Trotz großem propagandistischen Aufwand bildete der Westwall 1944/45 für die Alliierten Streitkräfte kein bedeutendes militärisches Hindernis. Bereite im September 1944 stießen amerikanische Truppen im Raum Monschau und Aachen durch den Westwall. Am 23. 2. 1945 überschritten amerikanische Truppen die Rur weiter südlich. Nach wenigen Tagen erreichten sie auch Rödgen und besetzten die Bunker in diesem Raum.

Der Westwall gehört mit seiner materiellen Hinterlassenschaft zu den Denkmälern aus unserer unmittelbaren Vergangenheit.

Als Befestigungsanlage ist er bedeutend für die Geschichte der Menschen in Deutschland sowie der Entwicklung der Fortifikationstechnik. Er erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 2 DSchG zum Eintrag auch als Bodendenkmal in die Denkmalliste . An seinem Schutz und seiner Erhaltung besteht ein öffentliches Interesse.