Denkmale in der Gemeinde Waldfeucht

Lfd.-Nr. 110

 

Standort:

Clemensstraße 35 / 37, D 52525 Waldfeucht - Braunsrath

GPS:

5103' 16,5" N   06o 02' 16,1" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

1878

Tag der Eintragung als Denkmal:

12. Juni 1997

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

Schule in Braunsrath

Denkmalbeschreibung:

Die Volksbildung über Schulen setzt mit dem Generallandesschulregelement Friedrich des Großen in Preußen 1763 ein. Nach dem Wiener Kongreß fielen die Rheinlande an Preußen, so wurde mit der Bildung des Regierungsbezirks Aachen am 27. April 1815 der Preußische Staat auch im Kreis Heinsberg für die Schulbildung zuständig. Die allgemeine Schulpflicht wurde 1825 eingeführt. Damit begann eine erste große Welle von Schulbauten. Die Gründung der Republik 1919 löste eine weitere Epoche des Schulhausbaus aus, die im Dritten Reich nicht ohne Hintergedanken fortgesetzt wurde.

Die Volksschule von Braunsrath wurde in zwei Abschnitten errichtet. 1878 musste der bisherige Schulbau von Braunsrath durch einen Neubau ersetzt werden. Es entstand ein symmetrischer Baukörper in sechs Achsen mit jeweils einem Eingang für Mädchen und einen für Jungen. Die Eingänge liegen in der Mittelachse von einachsigen Risaliten die mit Zwerchgiebeln das Hauptdach überragen. Das Satteldach ist der Bauzeit entsprechend sehr steil (ca. 60 Grad). In Umbauphasen, direkt nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges sind die ursprünglich vorhandene Gesimsgliederung direkt unterhalb der Fensterbänke und die "ohrenartige" Betonung der das Dach überragenden Risalite verlorengegangen. Der Wiederaufbau behielt jedoch die grundsätzliche historische Gliederung und seinen Rhythmus von 1:1:2:1:1 Achse bei. Die ursprünglich rundbogigen kleinen Fenster im Giebeldreieck ersetzen heute allerdings hochrechteckige Fensterchen. Die Fenster im Obergeschoß wurden zu Fenstertüren mit französichem Balkon umgebildet und die Türaufteilung im Erdgeschoß geändert. Auf der Hofseite machen die zweimal drei Achsen die Lage der Klassenräume deutlich. Diese Seite wurde nach den Kriegszerstörungen neu verputzt. Der zweite Schulbau entstand 1939 als zweigeschossiger Klinkerbau in den typischen Formen des späten Backsteinexpressionismus nach Plänen des Architekten Peter Salm. Die Straßenseite wurde symmetrisch in fünf Achsen errichtet. Die Mittelachse nimmt die zweiflügelige Schuleingangstür auf. Mauervorlagen und ein zierliches Vordach aus Stahlbeton mit darüberliegendem breitgelagerten Oberlicht mit stichbogigem Sturz betonen den Eingang. Das Erdgeschoß ist abweichend siebenachsig. Die schlanken hochrechteckigen Fenster von der halben Breite der Fenster im Obergeschoß geben der Fassade ihre architektonische Spannung. Die obere Reihe Fensterrahmen sind vierflügelige achsensymmetrisch geteilt, die untere nur mittig horizontal. Die Rückseite zeigt deutlich die Nutzung. Fünf Achsen teilen sich hier asymmetrisch. Die äußerste linke Achse belichtet unzweifelhaft das Treppenhaus, im Podest vom Erdgeschoß zum Keller mit einem annähernd quardratischen Fenster der gleichen Größe und Proportion wie bei den beiden vierachsig belichteten Klassenräumen. Das Podest zum Dachgeschoß verfügt nur noch über das zeittypisches kreisförmige Fenster. Die ursprünglichen Fensterrahmen wurden auf der Schulhofseite ausgetauscht und erhielten eine für die sechziger Jahre typische horizontale Fensterteilung mit einem feststehenden unteren Teil und einem großen einscheibigen Flügel im Verhältnis 1:4. Das Walmdach mit einer Hauptneigung von 45 Grad ist Hohlfalzpfannen gedeckt. Auf der linken Seite schließt sich ein vierachsiger eingeschossiger Klassenanbau mit steilem Satteldach an. Der ursprüngliche Garagenzwischenbau wurde zwischenzeitlich umgenutzt. Er verbindet den ältern Bau mit dem Neubau. Diese Schule erlitt im Krieg weniger Schäden.

Insgesamt stellt die Schule von Braunsrath noch weitgehend uneingeschränkt den Typus eines Schulgebäudes aus der Zeit zwischen den Weltkriegen dar. Darüber hinaus zeigt der ältere Trakt die Formen des preußischen Schulbaus des vergangenen Jahrhunderts trotz der Einwirkungen  des Zweiten Weltkriegs noch annäherungsweise. Damit stellt der gesamte Bau ablesbar die Entwicklung über 50 Jahre Schulbau dar.

Das Benehmen gemäß §21 (4), §3(2) DSchG wird als hergestellt angesehen, wenn von Ihnen keine andere Auffassung zur Denkmaleigenschaft vorgetragen und demzufolge das o.a. Objekt nicht in der Denkmalliste eingetragen wird.