Denkmale in der Gemeinde Gangelt

Lfd.-Nr. 70

 

Standort:

Sittarder Straße 4, D 52538 Gangelt

GPS:

5059' 35,0" N   05o 59' 48,2" O

Zuständigkeit:

Privat

Baujahr:

zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts

Tag der Eintragung als Denkmal

13. Juli  1998

Quellenhinweis:

Beschreibung der Denkmalbehörde

 

 

Hofanlage in Gangelt

Denkmalbeschreibung:

Bei Gangelt handelt es sich um ein bei Einhard 827 erwähntes Königsgut.1144 wird es in den Annales Rodenses genannt. König Konrad III. beauftragt den Herzog von Limburg relativ erfolglos dem Grafen Goswien II. von Heinsberg, Gangelt wieder abzunehmen. Nachdem es eine Weile ein brabanter  Pfand war, kam Gangelt 1420 wieder an Heinsberg und mit ihm 1472 an Jülich-Berg. Die Herrn von Heinsberg förderten die Stadtwerdung. Die landesherrliche Burg bestand 1364 und die Stadtmauer und die Tore nachweislich um 1420.

  Die heutige Sittarder Straße war ursprünglich eine intramuros gelegene Straße. Erst mit der Anlage der preußischen Straßen nach Aufhebung der Stadtmauern wurde sie zur Hauptverkehrsstraße Gangelts. Damit wurde auch die hier vorhandene Bebauung verändert. In ehemalige landwirtschaftlich- oder gewerblichgenutzte Gebäude zogen Läden ein und prägten ab nun das Erscheinungsbild der Bebauung der Sittarder Straße.

Nur wenige Bauten blieben von diesen Eingriffen verschont. So die Sittarder Straße 4.

Gegenüber dem Rathaus hatte sich die größte Gangelter Hofanlage erhalten, und zwar an der Ecke der Sittarder Straße und dem den Markt und die Wallstraße verbindenden Gässchen. Wie seine Nachbaranlage besaß auch die Hofanlage Nr. 4 bis zum Brand im Jahre 1870 eine Toreinfahrt in der linken Achse, was heute noch an der Teilunterkellerung nachvollziehbar ist. Der Keller des ursprünglichen Wohnhauses mit parallel zur Straße gelegener stichbogiger Tonne aus Feldbrandsteinen schließt an einen Keller in den Formen des ausgehenden 18. Jahrhunderts an. Weitgespannte korbbogige Gurtbögen stützten zwischengespannte Kappen. Nach dem Brand wurde das zweieinhalbgeschossige repräsentative Wohnhaus an seinem heutigen Platz errichtet. Zwei Seitenrisalite gliedern die fünfachsige Fassade. Der Sockel wurde bei diesem Haus bereits bei der Errichtung im Blaustein hergestellt. Das gleiche Material fand Verwendung für die in der Ebene der Fußböden angebrachten Gesimse. Die stichbogigen Fensterstürze werden im ersten Obergeschoß durch ein den Sturz rahmendes Ziegelband zeittypisch betont. Auch die zweiflügelige Haustür in der linken äußeren Achse und das Krüppelwalmdach betonen den gestalterischen Anspruch des Bauherrn, der sich auch an den gekoppelten äußeren Achsen der Hofansicht mit den zwischengestellten Blausteinpfeilern sowie der herrschaftlichen Innentreppe mit dem geschnitzten Anfängen des Treppengeländers, den Supraporten und dem Stuck an den Decken der straßenseitigen Räume ablesen lässt.

Die übrigen Gebäude der unregelmäßig vierseitigen Hofanlage enthalten noch Mauerwerk der Vorgängeranlage, sind jedoch ausweislich der Trägerkappendecken und der stichbogigen Öffnungen sowie eines Teils der Dachkonstruktion ebenfalls in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden.

  Die Hofanlage ist bereits in der Gesamtliste aller Gangelter Denkmäler vom 24. Januar 1984 enthalten gewesen. Wegen ihrer Gestaltung besteht an der Erhaltung und Nutzung aus künstlerischen und wissenschaftlichen, besonders bauhistorischen Gründen ein öffentliches Interesse vor. Dieses besteht auch für die Geschichte Gangelts und seiner Bewohner. Die Besitzer des Hofes, gleichzeitig der Burg Gangelt, dokumentierten ihre Bedeutung durch ein imposantes Grabmal über einer Gruft an der Kirche. Wie schon 1982 beantragt, empfehle ich der Unteren Denkmalbehörde, das vorgenannte Objekt unter den Schutz des Gesetzes zu

Die Innenansicht der Hofanlage Sittarder Straße 4